Erbschein · Grundbuch · Eigentumsumschreibung
Erbschein und
Grundbuchberichtigung.
Bevor Sie eine geerbte Immobilie verkaufen, vermieten oder belasten können, muss Ihre Erbenstellung nachgewiesen und das Grundbuch berichtigt werden. Was nach Bürokratie klingt, ist in der Praxis der Schlüssel zu jeder Folgeentscheidung. Wir erklären den Ablauf — und übernehmen die Koordination.
Erbschein oder Testament
Erbschein oder Testament
Wer Erbe geworden ist, kann seine Erbenstellung auf zwei Wegen nachweisen: durch ein notariell beglaubigtes Testament mit Eröffnungsprotokoll, oder durch einen Erbschein, den das Nachlassgericht ausstellt. Ein Erbschein ist nicht in jedem Fall nötig — aber ohne wird eine Immobilie weder verkauft noch das Grundbuch umgeschrieben.
Die Grundbuchberichtigung selbst ist kostenfrei, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beim zuständigen Grundbuchamt beantragt wird. Wer diese Frist versäumt, zahlt anschließend Gebühren auf den vollen Immobilienwert. Wir achten auf diese Frist und koordinieren mit Notar und Grundbuchamt — damit Sie nicht zwischen Behörden und Fristen aufgerieben werden.
Wie FABONO hilft
Konkrete Schritte,
die wir übernehmen.
Erbschein-Antrag
Vorbereitung der Antragsunterlagen, Termin beim Nachlassgericht, Nachweis der Erbenstellung. Bei Erbengemeinschaften können wir gemeinsame Erbscheine beantragen, was Kosten spart.
Grundbuchberichtigung
Vorbereitung des Berichtigungsantrags, Koordination mit dem Grundbuchamt, Überwachung der Zwei-Jahres-Frist für die kostenfreie Eintragung.
Kosten gering halten
Erbscheinkosten und Grundbuchkosten richten sich nach dem Nachlasswert. Wir prüfen, welche Wege im Einzelfall die günstigsten sind — das spart oft mehrere tausend Euro.
Eine Frage,
ein Anruf — kostenfrei.
15 Minuten Gespräch ersparen oft Wochen Unsicherheit. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns kurz.
Häufige Fragen.
Brauche ich immer einen Erbschein?
Nein. Wenn ein notariell beglaubigtes Testament mit Eröffnungsprotokoll vorliegt, akzeptieren Banken, Grundbuchämter und Notare dieses meist als Erbnachweis. Liegt nur ein privatschriftliches Testament vor oder gibt es kein Testament, ist der Erbschein in der Regel notwendig.
Wie lange dauert ein Erbschein?
Vom Antrag bis zum Erbschein vergehen meist vier bis zehn Wochen, bei einfachen Fällen schneller, bei komplexen Erbengemeinschaften länger. Wir bereiten die Unterlagen vor, damit beim Nachlassgericht keine Nachfragen entstehen, die zusätzliche Wochen kosten.
Was kostet die Grundbuchberichtigung?
Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist sie kostenfrei. Danach richten sich die Kosten nach dem Wert des Grundstücks und betragen typischerweise einige hundert bis wenige tausend Euro. Eine wichtige Frist, die wir nicht aus den Augen lassen.
Erstberatung
Sprechen Sie
mit uns.
Jede Erbsituation ist anders. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre individuelle Situation zu verstehen — kostenfrei, unverbindlich und ohne Druck.
