AUS 20+ JAHREN ERBIMMOBILIEN-PRAXIS · CLAUDIO BONELLI

Pflichtteil und
geerbte Immobilie.

Selbst wer im Testament nicht bedacht wurde, hat als enger Angehöriger oft einen Pflichtteilsanspruch — eine Geldforderung gegen die Erben in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Welcher gesetzliche Erbteil im konkreten Fall gilt, zeigt der Erbquoten-Rechner. Wenn die wesentlichen Nachlasswerte in einer Immobilie stecken, wird das schnell konfliktträchtig. Wir begleiten Erben und Pflichtteilsberechtigte bei der sachlichen Strukturierung — die rechtliche Bewertung übernimmt eine Erbrechtskanzlei, die Sie selbst beauftragen; den Kontakt stellen wir auf Wunsch her.

Typische Fragen

Was Erben mich am häufigsten fragen

Beim Pflichtteil geht es schnell um große Summen — und um Familienfrieden. Die fünf Fragen, die mir am häufigsten gestellt werden.

1

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Ein Sohn wurde enterbt. Sein gesetzlicher Erbteil wäre 1/4 gewesen. Sein Pflichtteil beträgt also 1/8 des Nachlasses — in Geld, nicht in Immobilien-Anteilen.

2

Muss ich die Immobilie verkaufen, um den Pflichtteil zu zahlen?

Eine Tochter erbt das Familienheim und steht vor einer Pflichtteilsforderung ihrer Schwester. Bringt sie das Geld nicht auf, droht der Verkauf — oder es muss eine Stundung verhandelt werden.

3

Zählen frühere Schenkungen beim Pflichtteil mit?

Oft ja — über die Pflichtteilsergänzung. Eine Schenkung aus dem letzten Jahr vor dem Erbfall zählt voll, für jedes weitere Jahr davor ein Zehntel weniger: Liegt sie gut sechs Jahre zurück, werden noch 40 Prozent berücksichtigt, nach zehn Jahren nichts mehr. Die Frist beginnt aber nicht in jedem Fall mit der Schenkung: Bei Schenkungen unter Ehepartnern läuft sie erst ab dem Ende der Ehe, und behält sich die schenkende Person die Nutzung vor — etwa über einen Nießbrauch —, kann sie später oder gar nicht beginnen.

4

Wie wird der Wert der Immobilie für den Pflichtteil ermittelt?

Die Erbin setzt einen niedrigeren Wert an, der Pflichtteilsberechtigte verlangt einen höheren. Es zählt der Verkehrswert — im Streitfall durch öffentlich bestellten Sachverständigen.

5

Wie lange kann ein Pflichtteilsanspruch eingefordert werden?

Ein Sohn erfährt erst nach zwei Jahren vom Tod seines Vaters. Sein Anspruch ist nicht verjährt — die Drei-Jahres-Frist beginnt erst am Ende des Jahres, in dem er von Tod und enterbender Verfügung erfahren hat.

WIE FABONO BEGLEITET

1

Nachlassbewertung mit Substanz.

Eine schriftliche, nachvollziehbare Markteinschätzung der Immobilie ist die sachliche Grundlage jedes Pflichtteilsgesprächs. Wer hier mit beschönigten Werten arbeitet, lädt sich juristische Auseinandersetzungen ein. Wir liefern die Wertermittlung als Immobilienspezialist — die rechtliche Verwertung übernimmt die Erbrechtskanzlei.

2

Optionen strukturieren.

Bei Pflichtteilsforderungen gegen eine Erbimmobilie gibt es typische Wege — Auszahlung aus liquiden Mitteln, Stundung, Verkauf der Immobilie, Übertragung von Anteilen. Welcher rechtlich passt, klärt die Erbrechtskanzlei; führt der Weg über einen Verkauf, begleiten wir ihn. Die steuerliche Seite klärt der Steuerberater — wir koordinieren.

3

Anwaltliche Begleitung vermitteln.

Wir sind keine Rechtsanwälte — bei Pflichtteilsfragen vermitteln wir Erbrechtskanzleien im Rhein-Main-Gebiet und stimmen uns auf Wunsch mit ihnen ab; das Mandat erteilen Sie der Kanzlei selbst.

Wichtig: Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch — kein Anspruch auf konkrete Nachlassgegenstände, also auch nicht auf einen Teil der Immobilie. Pflichtteilsberechtigte können einen Auskunftsanspruch über den Nachlasswert geltend machen und gegebenenfalls eigene Wertgutachten beauftragen. Daraus entstehen häufig Pflichtteils-Konflikte. Die rechtliche Beurteilung des Einzelfalls erfolgt durch eine Erbrechtskanzlei.

Typische Fehler

Fehler, die ich immer wieder sehe

Beim Pflichtteil entstehen die teuersten Fehler oft aus Unwissen. Die fünf, die ich immer wieder sehe — jeweils an einer typischen Konstellation gezeigt.

1

Pflichtteil mit Erbteil verwechseln.

Ein Pflichtteilsberechtigter verlangt das Haus zur Hälfte. Falsch — Pflichtteil ist immer Geld, nie ein Anteil an der Immobilie selbst.

2

Sich auf eine niedrige Selbst-Bewertung verlassen.

Eine Erbin gibt das Haus mit 180.000 Euro an. Der Pflichtteilsberechtigte lässt schätzen, ein Sachverständiger ermittelt 320.000. Nachzahlung plus Anwaltskosten.

3

Stille Schenkungen nicht offenlegen.

Die Mutter hat 60.000 Euro still an die Tochter überwiesen. Beim Pflichtteil wird das relevant: Schenkungen aus den letzten zehn Jahren können einen Ergänzungsanspruch auslösen. Verschweigen ist riskant — wer seine Angaben später an Eides statt versichern muss und dabei etwas weglässt, kann sich strafbar machen.

4

Den Pflichtteil zu schnell auszahlen.

Ein Erbe zahlt einem Geschwister 50.000 Euro aus, bevor feststeht, wer überhaupt pflichtteilsberechtigt ist. Taucht später ein weiteres Kind des Erblassers auf, verschieben sich die Quoten — der Erbe muss auch den neuen Anspruch bedienen, und das bereits ausgezahlte Geld steht dafür nicht mehr zur Verfügung.

5

Die Stundung nicht in Betracht ziehen.

Eine Erbin will das Familienheim behalten. Eine Stundung des Pflichtteils ist unter Voraussetzungen möglich — sie weiß es nicht und nimmt einen teuren Kredit auf.

HÄUFIGE FRAGEN

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Er beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Beispiel: Ein Ehepaar hat zwei Kinder. Stirbt der Vater und hinterlässt alles der Mutter im Berliner Testament, kommt für jedes Kind ein Pflichtteilsanspruch in Betracht. Die exakte Höhe und individuelle Bewertung erfolgt durch eine Erbrechtskanzlei.

Wann muss der Pflichtteil bezahlt werden?

Der Pflichtteil ist mit dem Erbfall fällig. Wenn er bei einer Immobilien-Erbschaft nicht aus liquidem Vermögen bezahlt werden kann, kommen Stundungsvereinbarungen in Betracht — manchmal über mehrere Jahre, gegen entsprechende Verzinsung. Das kann einen Notverkauf vermeiden helfen. Die rechtliche Ausgestaltung erfolgt durch die Erbrechtskanzlei.

Können Schenkungen den Pflichtteil reduzieren?

Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat, werden bei der Pflichtteilsberechnung teilweise wieder hinzugerechnet — gestaffelt: Eine Schenkung im letzten Jahr vor dem Erbfall zählt voll, für jedes weitere Jahr davor ein Zehntel weniger, nach zehn Jahren gar nicht mehr. Unter Ehepartnern beginnt diese Frist erst mit dem Ende der Ehe; behält sich die schenkende Person die Nutzung vor — etwa über Nießbrauch oder Wohnrecht —, kann sie später oder gar nicht anlaufen. Wer Pflichtteilsfragen frühzeitig anwaltlich klären lässt, kann später Konflikte vermeiden. Die konkrete Gestaltung erfolgt ausschließlich durch eine Erbrechtskanzlei.

Wie wird der Wert der Immobilie für die Pflichtteilsberechnung ermittelt?

Der Pflichtteilsberechnung liegt der Verkehrswert zum Todestag zugrunde — nicht der Steuerwert. Maßgeblich ist eine sachverständige Bewertung auf Basis von Lage, Zustand und Vergleichsobjekten. Bei Streit über den Wert kann ein Pflichtteilsberechtigter eine Wertermittlung auf Kosten des Erben verlangen. Wir erstellen die Markteinschätzung und vermitteln bei förmlichen Gutachten an öffentlich bestellte Sachverständige.

Was kann ich tun, wenn die Erben den Pflichtteil nicht zahlen können?

Wenn der Pflichtteil mangels Bargeld nicht aus dem Nachlass bezahlbar ist, gibt es drei Wege: Stundung beantragen (bei Härtefall, § 2331a BGB), Teilverkauf der Immobilie zur Liquiditätsbeschaffung, oder Übertragung von Miteigentumsanteilen statt Geldzahlung. Bei Streit vermitteln wir an Erbrechts-Anwälte; bei Verkauf strukturieren wir den Ablauf so, dass Pflichtteils-Ansprüche schnell bedient werden können.

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