AUS 20+ JAHREN ERBIMMOBILIEN-PRAXIS · CLAUDIO BONELLI

Pflichtteil und
geerbte Immobilie.

Selbst wer im Testament nicht bedacht wurde, hat als enger Angehöriger oft einen Pflichtteilsanspruch — eine Geldforderung gegen die Erben in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Welcher gesetzliche Erbteil im konkreten Fall gilt, zeigt der Erbquoten-Rechner. Wenn die wesentlichen Nachlasswerte in einer Immobilie stecken, wird das schnell konfliktträchtig. Wir begleiten Erben und Pflichtteilsberechtigte bei der sachlichen Strukturierung — die rechtliche Bewertung erfolgt durch eine Erbrechtskanzlei aus unserem Netzwerk.

Aus meiner Praxis

Was Erben mich am häufigsten fragen

Beim Pflichtteil geht es schnell um große Summen — und um Familienfrieden. Die fünf Fragen, die mir am häufigsten gestellt werden.

1

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Tom wurde enterbt. Sein gesetzlicher Erbteil wäre 1/4 gewesen. Sein Pflichtteil beträgt also 1/8 des Nachlasses — in Geld, nicht in Immobilien-Anteilen.

2

Muss ich die Immobilie verkaufen, um den Pflichtteil zu zahlen?

Frau Schneider erbt das Familienheim und steht vor einer Pflichtteilsforderung der Schwester. Bringt sie das Geld nicht auf, droht der Verkauf — oder es muss eine Stundung verhandelt werden.

3

Werden Schenkungen mit angerechnet?

Der Vater schenkte vor sechs Jahren 80.000 Euro an einen Sohn. Beim Pflichtteil werden davon noch 40 Prozent berücksichtigt — pro Jahr nach der Schenkung sinkt die Anrechnung um zehn Prozent.

4

Wie wird der Wert der Immobilie für den Pflichtteil ermittelt?

Die Erbin gibt 280.000 Euro an, der Pflichtteilsberechtigte verlangt 350.000 Euro. Es zählt der Verkehrswert — im Streitfall durch öffentlich bestellten Sachverständigen.

5

Wie lange kann ein Pflichtteilsanspruch eingefordert werden?

Tom erfährt erst nach zwei Jahren vom Tod seines Vaters. Sein Anspruch ist nicht verjährt — die Drei-Jahres-Frist beginnt mit Kenntnis von Tod und enterbender Verfügung.

WIE FABONO BEGLEITET

1

Nachlassbewertung mit Substanz.

Eine schriftliche, nachvollziehbare Markteinschätzung der Immobilie ist die sachliche Grundlage jedes Pflichtteilsgesprächs. Wer hier mit beschönigten Werten arbeitet, lädt sich juristische Auseinandersetzungen ein. Wir liefern die Wertermittlung als Immobilienspezialist — die rechtliche Verwertung übernimmt die Erbrechtskanzlei.

2

Optionen strukturieren.

Bei Pflichtteilsforderungen gegen eine Erbimmobilie strukturieren wir die typischen Handlungsoptionen: Auszahlung aus liquiden Mitteln, Stundungsvereinbarung, Verkauf der Immobilie, Übertragung von Anteilen. Die rechtliche und steuerliche Bewertung jeder Variante erfolgt durch Anwalt und Steuerberater — wir koordinieren.

3

Anwaltliche Begleitung vermitteln.

Wir sind keine Rechtsanwälte — bei juristisch komplexen Pflichtteilsfällen vermitteln wir spezialisierte Erbrechtskanzleien im Rhein-Main-Gebiet und arbeiten eng mit ihnen zusammen, damit Sie aus einer Hand begleitet werden.

Wichtig: Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch — kein Anspruch auf konkrete Nachlassgegenstände, also auch nicht auf einen Teil der Immobilie. Pflichtteilsberechtigte können einen Auskunftsanspruch über den Nachlasswert geltend machen und gegebenenfalls eigene Wertgutachten beauftragen. Daraus entstehen die meisten Pflichtteils-Konflikte. Die rechtliche Beurteilung des Einzelfalls erfolgt durch eine Erbrechtskanzlei.

Aus den begleiteten Fällen

Fehler, die ich immer wieder sehe

Beim Pflichtteil entstehen die teuersten Fehler oft aus Unwissen. Die fünf, die ich immer wieder sehe.

1

Pflichtteil mit Erbteil verwechseln.

Tom verlangt das Haus zur Hälfte. Falsch — Pflichtteil ist immer Geld, nie ein Anteil an der Immobilie selbst.

2

Sich auf eine niedrige Selbst-Bewertung verlassen.

Frau Schneider gibt das Haus mit 180.000 Euro an. Der Pflichtteilsberechtigte lässt schätzen, ein Sachverständiger ermittelt 320.000. Nachzahlung plus Anwaltskosten.

3

Stille Schenkungen nicht offenlegen.

Die Mutter hat 60.000 Euro still an die Tochter überwiesen. Beim Pflichtteil wird das relevant. Wer es verschweigt, riskiert eine Strafanzeige wegen Verletzung der Auskunftspflicht.

4

Den Pflichtteil zu schnell auszahlen.

Herr Aydın überweist 50.000 Euro, ohne den Erbschein zu haben. Taucht später ein zweiter Pflichtteilsberechtigter auf, fehlt das Geld in der Masse.

5

Stundungsmöglichkeit nicht prüfen.

Frau Schneider will das Familienheim behalten. Eine Stundung des Pflichtteils ist unter Voraussetzungen möglich — sie weiß es nicht und nimmt einen teuren Kredit auf.

HÄUFIGE FRAGEN

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Er beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Beispiel: Ein Ehepaar hat zwei Kinder. Stirbt der Vater und hinterlässt alles der Mutter im Berliner Testament, kommt für jedes Kind ein Pflichtteilsanspruch in Betracht. Die exakte Höhe und individuelle Bewertung erfolgt durch eine Erbrechtskanzlei.

Wann muss der Pflichtteil bezahlt werden?

Der Pflichtteil ist mit dem Erbfall fällig. Wenn er bei einer Immobilien-Erbschaft nicht aus liquidem Vermögen bezahlt werden kann, kommen Stundungsvereinbarungen in Betracht — manchmal über mehrere Jahre, gegen entsprechende Verzinsung. Das kann einen Notverkauf vermeiden helfen. Die rechtliche Ausgestaltung erfolgt durch die Erbrechtskanzlei.

Können Schenkungen den Pflichtteil reduzieren?

Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat, werden bei der Pflichtteilsberechnung teilweise wieder hinzugerechnet — gestaffelt: Schenkung im Todesjahr zu 100 %, vor zehn Jahren oder mehr zu 0 %. Wer Pflichtteilsfragen frühzeitig anwaltlich klären lässt, kann später Konflikte vermeiden. Die konkrete Gestaltung erfolgt ausschließlich durch eine Erbrechtskanzlei.

Wie wird der Wert der Immobilie für die Pflichtteilsberechnung ermittelt?

Der Pflichtteilsberechnung liegt der Verkehrswert zum Todestag zugrunde — nicht der Steuerwert. Maßgeblich ist eine sachverständige Bewertung auf Basis von Lage, Zustand und Vergleichsobjekten. Bei Streit über den Wert kann ein Pflichtteilsberechtigter eine Wertermittlung auf Kosten des Erben verlangen. Wir erstellen die Markteinschätzung und vermitteln bei förmlichen Gutachten an öffentlich bestellte Sachverständige.

Was kann ich tun, wenn die Erben den Pflichtteil nicht zahlen können?

Wenn der Pflichtteil mangels Bargeld nicht aus dem Nachlass bezahlbar ist, gibt es drei Wege: Stundung beantragen (bei Härtefall, § 2331a BGB), Teilverkauf der Immobilie zur Liquiditätsbeschaffung, oder Übertragung von Miteigentumsanteilen statt Geldzahlung. Bei Streit vermitteln wir an Erbrechts-Anwälte; bei Verkauf strukturieren wir den Ablauf so, dass Pflichtteils-Ansprüche schnell bedient werden können.

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