alle Phasen
FABONO – Immobilien im Generationenwechsel
Eine Immobilie geerbt, mehrere Erben –
oder ein Haus, das Sie zu Lebzeiten übertragen möchten?
Wir begleiten Eigentümer und Erben vor, während und nach dem Übergang einer Immobilie. Erst verstehen. Dann entscheiden. Dann handeln.
Für Organisationen: Sie betreuen einen Nachlass als Verein, Stiftung, Kanzlei oder Testamentsvollstrecker? Zur Seite für Organisationen →
FABONO Research: Auswertungen dazu, wie der Generationenwechsel den Immobilienmarkt verändert. Zu den Auswertungen →
Der Ablauf
Von der ersten Frage bis zum
letzten Schritt.
Sie müssen sich um nichts kümmern — außer um die Entscheidung, die wirklich Ihnen gehört. Die Organisation übernehmen wir; wo Rechts- oder Steuerfragen daranhängen, vermitteln wir an Anwälte und Steuerberater.
Erstgespräch & Zuhören
Sie schildern Ihre Situation — wir hören zu und geben eine erste Orientierung. Kostenfrei, unverbindlich, telefonisch, per Video oder persönlich.
Einschätzung & Optionen
Wir verschaffen uns ein klares Bild Ihrer Situation und zeigen Ihnen die möglichen Wege auf — verständlich, ehrlich und ohne Beschönigung.
Entscheidung & Strategie
Gemeinsam wägen wir die Optionen ab und finden den Weg, der zu Ihrer Situation und Ihren Zielen passt — ob das Verkauf, Vermietung oder Behalten heißt.
Umsetzung & Begleitung
Wir übernehmen die Organisation und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Ziel — Sie haben einen festen Ansprechpartner über den gesamten Weg.
Geerbt. Und jetzt?
Erste Orientierung – in 2 Minuten
Beantworten Sie 7 kurze Fragen und Sie wissen, wo Sie gerade stehen – und was Ihre sinnvollen nächsten Schritte sind. Kostenfrei, anonym und ohne Verpflichtung.
Jetzt startenNoch kein Erbfall, aber ein Haus, das Sie später übertragen möchten? Bestandsaufnahme Immobilie →
Was Erben über uns sagen
Vertrauen, das aus Mandaten wächst.
Über 280 Google-Bewertungen aus der täglichen Praxis von GRUNDUM Immobilien — der Mutterstruktur, aus der FABONO gewachsen ist. Wir geben sie unverändert wieder und nehmen keine eigene Prüfung vor, ob jede einzelne Bewertung von einer Kundin oder einem Kunden stammt.
„
Von der ersten Besichtigung bis zur finalen Übergabe war Herr Bonelli ein verlässlicher, seriöser und kompetenter Ansprechpartner. Besonders beeindruckt hat mich seine Unterstützung auch über den eigentlichen Kauf hinaus.
„
Herr Bonelli und sein Team haben beim Verkauf unserer ETW im Rheingauviertel eine hervorragende Arbeit geleistet. Sehr persönlich und individuell. Sehr zu empfehlen!
„
Herr Bonelli hat mit Kompetenz und der ruhigen besonnenen Art immer die Wogen geglättet und alles in die richtige Bahn gebracht.
„
Vielen Dank für den reibungslosen Verkauf der Wohnung meiner Tante. Da sie nicht mehr in Wiesbaden wohnt, brauchte sie sich um nichts zu kümmern. Sie kümmerten sich um alles.
„
Mein Wohnungsverkauf in Wiesbaden komplett von A–Z perfekt geregelt. Ich konnte wegen Aufenthalt im Ausland nicht anwesend sein — er war stets freundlich und zu jeder Zeit erreichbar.
„
Sehr ausführliche und ehrliche Beratung. Der Makler kannte sich wirklich in der Region aus und hat ehrlich die Probleme der Immobilie benannt — trotz mangelnder Verkaufsaussichten.

Über den Gründer
Über 20 Jahre.
Eine Erkenntnis.
Ich habe in über 20 Jahren viele Erben begleitet. Was mich jedes Mal neu berührt hat: Sie standen vor der Wohnung ihrer Eltern, dem Haus ihrer Großeltern — und wussten nicht, wo anfangen. Nicht weil sie es nicht wollten, sondern weil niemand ihnen einen klaren Weg gezeigt hat.
Im klassischen Maklergeschäft endet die Zuständigkeit genau dort, wo es für Erben erst wirklich schwierig wird. FABONO ist meine Antwort darauf.
Ein Unternehmen, das nicht eine Immobilie abwickelt, sondern den ganzen Menschen begleitet — mit der Fachkompetenz, die es braucht, und dem Einfühlungsvermögen, das es verdient.
Gründer FABONO · Immobilienexperte
20+
Jahre Erfahrung mit Erben und Erbimmobilien
1×
Zentraler Ansprechpartner für den gesamten Prozess
Der Name
Was hinter FABONO steht.
FA
Familie
Vater. Mutter. Großvater. Großmutter.
FA steht für familia – das lateinische Wort für Familie. Es erinnert an Vater, Mutter, Großeltern und an all jene Menschen, die mit Fleiß, Disziplin und Weitblick etwas Bleibendes geschaffen haben.
BONO
Das Vermögen, das blieb
Das Gute. Der Wert. Das Wertvolle.
BONO leitet sich vom lateinischen bonum ab – das Gute, der Wert, das Wertvolle. Im römischen Recht verweist bona hereditaria auf das ererbte Vermögen. Damit steht BONO für all das, was geachtet, bewahrt und sinnvoll an die nächste Generation weitergegeben werden soll.
Zusammen steht FABONO für das, was eine Generation geschaffen hat – und für die Sorgfalt, mit der es an die nächste übergeht.
Unser Ziel
Eigentümer und Erben verantwortungsvoll zu begleiten, Klarheit zu schaffen und Orientierung zu geben – damit das Gute für die Familie bewahrt, Werte nachhaltig gesichert und eine Lösung gefunden wird, die sich für alle Beteiligten fair anfühlt.Ratgeber für Erben
Sieben Phasen. Drei Kapitel.
Was Erben durchlaufen — strukturiert in drei klare Kapitel, mit Wegweisern für jede Phase.
Phasen I — III
Erste Klarheit gewinnen.
Sofortmaßnahmen · Rechtliche Grundlagen · Unterlagen sammeln. Was muss heute — was kann warten.
Zu den Themen →Phasen IV — V
Steuern & besondere Erbfälle
Steuern & Pflichtteil · Distanz · Räumung. Alles, was am Ende noch zu regeln ist.
Zu den Themen →Phasen VI — VII
Die Entscheidung finden.
Erbengemeinschaft · Verkaufen, vermieten oder behalten. Optionen abwägen, gemeinsam entscheiden.
Zu den Themen →Noch kein Erbfall?
Vorsorgen & Übertragen
Haus überschreiben · Wohnrecht oder Nießbrauch · Vorweggenommene Erbfolge – was vor einem späteren Übergang wichtig werden kann.
Zum Bereich →Häufige Fragen
Antworten zur geerbten Immobilie.
Nach einem Erbfall entstehen viele Fragen rund um Wert, Steuern, Erbengemeinschaft und Unterlagen. Hier finden Sie erste Antworten — und die Einladung, Ihre persönliche Situation mit uns zu besprechen.
Soll ich das Erbe annehmen oder ausschlagen?
Nach gesetzlicher Frist haben Erben sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen — sonst gilt es als angenommen, samt aller Schulden. Die Frist beginnt mit Kenntnis des Erbfalls und der eigenen Erbenstellung (§ 1944 BGB). Bei einer überschuldeten Immobilie haftet der Erbe sonst mit dem eigenen Vermögen. Der Fristablauf ist dabei kein Endpunkt: Über Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz oder — wenn der Nachlass nicht einmal die Verfahrenskosten deckt — die Dürftigkeitseinrede lässt sich die Haftung auch danach noch auf den Nachlass begrenzen, und in engen Grenzen kommt eine Anfechtung in Betracht. Welcher Weg im Einzelfall offensteht, gehört in anwaltliche Hände. FABONO hilft, die Lage zu strukturieren, bevor die Frist läuft — und vermittelt im Bedarfsfall an Erbrechts-Anwälte.
→ Erbe ausschlagen bei Schulden · Immobilie geerbt — was tun? · Nachlassverwaltung beantragen
Was ist meine geerbte Immobilie wert?
Eine realistische Markteinschätzung ist die Grundlage für jede weitere Entscheidung — Verkauf, Erbschaftssteuer und Auseinandersetzung in der Erbengemeinschaft hängen davon ab. Die Einschätzung basiert auf Lage, Zustand, vergleichbaren Verkaufspreisen und gegebenenfalls Mieteinnahmen. Für förmliche Wertgutachten (etwa fürs Finanzamt) vermitteln wir an öffentlich bestellte Sachverständige.
→ Wertermittlung Erbimmobilie · Bodenrichtwert bei Grundstücken
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer auf eine geerbte Immobilie?
Die Erbschaftssteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert ab: Ehepartner haben 500.000 € Freibetrag, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €. Erben Ehepartner oder Kinder das Familienheim, in dem der Erblasser selbst gewohnt hat (oder an dessen Nutzung er aus zwingenden Gründen gehindert war), und ziehen unverzüglich selbst ein, kann es steuerfrei bleiben — bei Kindern bis 200 m² Wohnfläche. Wer die Selbstnutzung innerhalb von zehn Jahren ohne zwingenden Grund aufgibt, verliert die Befreiung rückwirkend. Die individuelle Steuerlast berechnet ein Steuerberater — wir vermitteln bei Bedarf.
→ Erbschaftssteuer-Rechner · Freibeträge im Detail · Erbschaftssteuer in Hessen
Brauche ich einen Erbschein — und wie komme ich an ihn?
Oft ja: Ohne Nachweis der Erbfolge lässt sich das Grundbuch nicht umschreiben. Für einen Verkauf müssen die Erben nicht vorher selbst eingetragen sein, für eine Beleihung schon. Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers; die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert. Bei einem notariellen Testament reichen oft Testament und Eröffnungsprotokoll. Wir koordinieren den Ablauf und beschaffen Vorbereitungs-Unterlagen.
→ Erbschein und Grundbuchberichtigung · Welche Unterlagen brauche ich?
Was tun, wenn wir eine Erbengemeinschaft sind?
In einer Erbengemeinschaft entscheiden alle Miterben gemeinsam — einen Verkauf im Ganzen kann ein einzelner Erbe blockieren. Dauerhaft blockieren lässt sich der Verkauf aber nicht: Jeder Miterbe kann allein die Teilungsversteigerung beantragen, und jeder kann seinen Erbteil an einen Dritten verkaufen. Häufige Wege aus der Pattsituation: Auszahlung eines Miterben, einvernehmlicher Verkauf, Verkauf des eigenen Erbteils, oder als letzte Option die Teilungsversteigerung. FABONO strukturiert die Gespräche, sorgt für nachvollziehbare Zahlen und vermittelt zu Notar oder Anwalt, wo es nötig wird.
→ Erbengemeinschaft Begleitung · Erbengemeinschaft auszahlen · Teilungsversteigerung vermeiden
Verkaufen, vermieten oder selbst einziehen — was rechnet sich?
Die Entscheidung hängt von drei Faktoren ab: persönlicher Lebenssituation, Zustand der Immobilie und steuerlichen Folgen. Bei Verkauf innerhalb von 10 Jahren seit Anschaffung des Erblassers kann Spekulationssteuer anfallen — die Frist läuft seit Erwerb des Erblassers weiter, nicht ab dem Erbfall. Selbstnutzung kann für Ehepartner und Kinder die Erbschaftssteuer auf das Familienheim entfallen lassen; Vermietung bringt laufende Erträge, aber Bewirtschaftungsaufwand.
→ Verkaufen oder vermieten? · Erbimmobilie verkaufen · Spekulationssteuer-Rechner
Welche Unterlagen brauche ich nach einem Erbfall?
Die wichtigsten Unterlagen für eine geerbte Immobilie sind: Erbschein, aktueller Grundbuchauszug, Energieausweis und — bei Eigentumswohnungen — Teilungserklärung mit Wohngeldabrechnungen der letzten Jahre. Bei vermieteten Objekten kommen Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen dazu. Wir übernehmen die Beschaffung bei Ämtern, Hausverwaltern und Versorgern, sodass Sie sich nicht selbst durch die Behördenstruktur arbeiten müssen.
Was passiert mit dem Hausrat? Wer räumt?
Geerbter Hausrat wird in drei Kategorien sortiert: Erbstücke für die Familie, Wertgegenstände zur Begutachtung (Möbel, Schmuck, Bilder, Sammlungen) und Restbestand zur Entrümpelung. Die eigentliche Räumung übernehmen Partnerbetriebe — FABONO bleibt dabei Ihr einziger Ansprechpartner und sorgt dafür, dass Erinnerungsstücke vor Entsorgung gesichtet werden.
Was heißt es, ein Haus zu Lebzeiten zu überschreiben?
Überschreiben heißt: Das Eigentum an der Immobilie geht schon zu Lebzeiten auf einen anderen über, und der neue Eigentümer wird im Grundbuch eingetragen. Meist ist das eine Schenkung, häufig mit einem Wohnrecht für die Eltern. Der Vertrag muss notariell beurkundet werden; Vertrag und steuerliche Seite gestalten der Notar Ihrer Wahl, ein Anwalt und ein Steuerberater.
Was sollte man vor dem Überschreiben bedenken?
Nach der Übertragung entscheidet der neue Eigentümer — ein vorbehaltenes Wohnrecht schützt das Wohnen, nicht jede Entscheidung. Für Schenkungen gelten dieselben persönlichen Freibeträge wie für Erbschaften; nach heutigem Recht werden Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet. Kann der Schenker später seinen Unterhalt nicht mehr selbst bestreiten — etwa weil Pflegekosten nicht gedeckt sind —, kann er das Geschenk unter Umständen zurückfordern; auch das Sozialamt kann diesen Anspruch geltend machen. Haben Sie weitere Kinder oder einen Ehepartner, kann die Schenkung auch deren Pflichtteil berühren. Mehr dazu auf unserer Seite Haus überschreiben.
So lernen wir uns kennen
Drei Wege, gemeinsam zu starten.
Sie entscheiden, was zu Ihnen passt. Kein Weg ist der „richtige“.
1
Selbst erst orientieren.
Sieben kurze Fragen, eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation. In Ruhe, ohne Verpflichtung, völlig anonym.
Zum Erbfall-Schnelltest →2
Ein Erstgespräch führen.
Telefon oder Video, 45 bis 60 Minuten. Sie schildern Ihre Situation, wir hören zu und ordnen die nächsten Schritte. Kostenfrei und unverbindlich.
Termin vereinbaren →3
Unsere Begleitung.
Wenn Sie wissen, dass Sie Unterstützung möchten — wir haben drei klare Wege der Begleitung, je nach Umfang Ihres Erbfalls.
Pakete ansehen →Direkt Kontakt aufnehmen
Am schnellsten geht’s telefonisch.
Rufen Sie uns an oder lassen Sie sich zurückrufen — auch am Wochenende. Lieber per WhatsApp? Auch das geht.
Was wir bei einer WhatsApp-Anfrage verarbeiten, steht in unseren Datenschutzhinweisen.
Oder schreiben Sie uns
Eine kurze Nachricht.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück — verbindlich und ohne Druck.
Unsere Standorte
Wo Sie uns persönlich treffen.
Frankfurt am Main
Service-Center
Opernplatz 14
60313 Frankfurt am Main
Bürozeiten telefonisch: Mo.–Fr. 8–20 Uhr · Sa.+So. 8–18 Uhr