Warum ein zentraler Ansprechpartner unverzichtbar ist

Jeder Experte ist Meister seines Fachs. Aber niemand kennt sie alle.

Beim Verkauf einer geerbten Immobilie sind in der Regel drei bis sechs Fachleute beteiligt — und jeder von ihnen leistet auf seinem Gebiet Hervorragendes. Aber jede Spezialisierung hat ihre natürlichen Grenzen.

  • Der Notar beurkundet sicher und kennt das Grundbuchrecht in jedem Detail. Spekulationsfristen, Marktwerte oder die energetische Bewertung eines Hauses gehören nicht zu seinem Aufgabenbereich.
  • Der Erbrechtsanwalt löst Konflikte in Erbengemeinschaften und kennt jeden Paragraphen des BGB-Erbrechts. Eine Immobilie bewertet er aber nicht, und ob ein Dach noch zehn Jahre hält, kann er nicht beurteilen.
  • Der Steuerberater beherrscht Erbschaftsteuer- und Einkommensteuerrecht bis ins Detail. Wie sich der Quadratmeterpreis in Wiesbaden gerade entwickelt — das gehört nicht zu seinem Tagesgeschäft.
  • Der Architekt denkt in Grundrissen, Umbaupotenzial und Gestaltung und erkennt, was sich aus einem Gebäude machen ließe. Ob sich eine Sanierung oder ein Umbau vor dem Verkauf wirtschaftlich überhaupt lohnt, gehört nicht zu seiner Perspektive.
  • Der Immobilienexperte kennt den lokalen Markt, vermarktet professionell und führt Verkaufsverhandlungen. Erbrechtliche Fristen, steuerliche Fallstricke oder Konflikte in der Erbengemeinschaft liegen außerhalb seines Auftrags — er verkauft, aber er koordiniert nicht das Erbe dahinter.
  • Der Bausachverständige erkennt Asbest, Feuchtigkeit, Sanierungsstau. Er denkt aber nicht in steuerlichen Fristen oder Pflichtteilsansprüchen.
  • Der Immobiliensachverständige ermittelt den Wert der Immobilie nach festen, anerkannten Verfahren — etwa für das Finanzamt oder ein Gericht. Dieser Wert gilt für einen bestimmten Stichtag. Was ein Käufer am Markt aber tatsächlich zu zahlen bereit ist und wie man den Verkauf am besten angeht, gehört nicht zu seiner Aufgabe.
  • Der Energieberater kennt Dämmwerte, Heizungstechnik und die Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes und weiß, was energetisch zu tun wäre. Welche dieser Maßnahmen sich beim Verkauf einer geerbten Immobilie überhaupt rechnen, beurteilt er nicht.

Das ist keine Schwäche dieser Fachleute. Es ist die logische Folge von Tiefe statt Breite. Niemand kann all diese Disziplinen gleichzeitig beherrschen — und niemand muss es.

Was übrig bleibt: die Schnittstellen.

Und genau dort entstehen die teuersten Versäumnisse. Wann muss der Steuerberater eingebunden werden — vor oder nach dem Notartermin? Welche Frage gehört zum Anwalt, welche zum Gutachter? Wer braucht welche Unterlagen, in welcher Reihenfolge?

Wer keine Erfahrung mit dem Zusammenspiel dieser Disziplinen hat, übernimmt diese Koordination unbemerkt selbst: Termine zwischen vier oder fünf Spezialisten abstimmen; Fachvokabular aus drei Rechtsgebieten parallel verstehen; Unterlagen mehrfach beschaffen, weil keiner weiß, was die anderen schon haben; widersprüchliche Einschätzungen abwägen, ohne den Maßstab dafür zu haben; den Überblick behalten in einer ohnehin emotional belastenden Zeit.

Erben tun das oft monatelang neben Beruf, Familie und Trauer. Was nach außen „die Abwicklung einer Immobilie“ heißt, ist innen häufig ein Projekt mit Vollzeitcharakter — geführt von jemandem, der es zum ersten Mal macht.

Die Stärke von FABONO: die Schnittstellen kennen.

FABONO ist kein Notar, kein Anwalt, kein Steuerberater. FABONO ist der Generalist, der weiß, wann welcher Spezialist gebraucht wird — und der die Übersetzungsarbeit zwischen den Disziplinen übernimmt. Wir hören dem Erbrechtsanwalt zu und erkennen, was davon der Steuerberater wissen muss. Wir lesen das Gutachten und sehen, was es für die Verkaufsstrategie bedeutet. Aus über 20 Jahren Praxis kennen wir die Lücken zwischen den Disziplinen. Und wir füllen sie nicht mit eigenen Bewertungen — sondern mit den richtigen Fragen an die richtigen Fachleute, zum richtigen Zeitpunkt.

Neun gravierende Fehler — und wo die Schnittstelle versagt hat.

1

Die verpasste Ausschlagungsfrist — unbeschränkte Haftung über 380.000 €

Schnittstelle: Erbrecht ↔ Belastungsprüfung. Ein Erbe in Wiesbaden-Nordost nimmt ein geerbtes Mehrfamilienhaus (Marktwert rund 1,2 Mio. €) an — verständlicherweise ohne zu zögern. Im Grundbuch valutieren noch zwei alte Grundschulden, ein Mieter-Rechtsstreit läuft, und ein verschwiegener Privatkredit über 380.000 € taucht erst Wochen später auf. Da die Sechs-Wochen-Frist des § 1944 BGB bereits verstrichen ist, gilt die Erbschaft als angenommen — und es droht die Haftung mit dem Privatvermögen, wenn nicht rechtzeitig haftungsbeschränkende Schritte eingeleitet werden. Mit FABONO: sofortige Aufnahme aller Belastungen und Einbindung eines Erbrechtsanwalts zur Fristwahrung.

2

Die Spekulationsfrist — 86.000 € Steuerlast

Schnittstelle: Steuerrecht ↔ Verkaufstiming. Eine Tochter erbt ein vermietetes Mietshaus in Mainz-Altstadt, das der Vater 2016 erworben hatte, und verkauft zügig. 14 Monate später kommt der Bescheid: 86.000 € Spekulationssteuer nach § 23 EStG. Denn als Erbin tritt sie in die Position des Erblassers ein — die Zehnjahresfrist läuft ab dem Notarvertrag des Vaters, nicht ab dem Erbfall. Vier Monate länger gewartet, und es wären 0 € gewesen. Mit FABONO: Erwerbshistorie erfasst, Steuerberater eingebunden, Verkauf in Abstimmung verschoben.

3

Verpasste Selbstnutzungs-Befreiung — 142.000 € Erbschaftsteuer

Schnittstelle: Erbschaftsteuerrecht ↔ Lebens- und Bauplanung. Ein Sohn erbt das Elternhaus in Frankfurt-Westend und will einziehen — zieht aber erst nach acht Monaten tatsächlich ein. Das Finanzamt erkennt die Familienheim-Befreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG nicht an: „Unverzüglich“ bedeutet in der Regel ein Einzug binnen sechs Monaten. Danach entfällt die Befreiung nicht automatisch — der Erbe muss aber glaubhaft machen, warum ein früherer Einzug nicht möglich war und dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Diese Gründe ließen sich hier nicht darlegen. Steuerlast: 142.000 € statt 0 €. Mit FABONO: früh die richtige Frage — „Wann ziehen Sie wirklich ein?“ — und ein eingebundener Steuerberater.

4

Übersehene Pflichtteilsergänzung — 71.000 € Nachzahlung

Schnittstelle: Erbrecht ↔ Familienhistorie ↔ Schenkungen. Drei Geschwister — eine Erbengemeinschaft — verkaufen das Haus ihrer Mutter (Mainz-Gonsenheim) und teilen den Erlös. Sechs Jahre vor ihrem Tod hatte die Mutter der ältesten Tochter eine Eigentumswohnung (Wert 220.000 €) geschenkt. Anderthalb Jahre nach dem Verkauf meldet sich ein bis dahin unbekanntes weiteres Kind der Mutter — als Abkömmling pflichtteilsberechtigt — und macht einen Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB geltend. Nach sechs Jahren wird die Schenkung noch zu 40 % angerechnet; unterm Strich 71.000 € Nachzahlung. Mit FABONO: Familienhistorie und Schenkungen der letzten zehn Jahre frühzeitig erfasst, Erbrechtsanwalt eingebunden.

5

Nicht genehmigter Anbau — 68.000 € und ein Rückbaubescheid

Schnittstelle: Bautechnik ↔ Baurecht ↔ Vertragsgestaltung. Ein Erbe verkauft das Elternhaus (Wiesbaden-Sonnenberg) samt Wintergarten und ausgebautem Dachgeschoss, die der Vater vor Jahren ohne Baugenehmigung errichtet hatte. Im Exposé zählen die zusätzlichen Quadratmeter selbstverständlich zur Wohnfläche. Nach dem Verkauf fordert die Bauaufsicht den Nachweis der Genehmigung — die fehlt. Der Käufer mindert den Kaufpreis und verlangt Schadensersatz, weil ihm nicht genehmigte, teils rückbaubedrohte Flächen als vollwertige Wohnfläche verkauft wurden. Unterm Strich 68.000 €. Mit FABONO: vor der Vermarktung Abgleich von Bauakte und tatsächlichem Bestand, Einbindung eines Bausachverständigen und transparente Aufnahme in Exposé und Vertrag.

6

Falscher Stichtagswert — 47.000 € zu viel Erbschaftsteuer

Schnittstelle: Bewertung ↔ Erbschaftsteuerrecht. Eine Erbin übernimmt den Wert aus dem Erbschaftsteuerbescheid des Finanzamts ungeprüft — das Amt hatte das geerbte Haus (Frankfurt-Nordend) im vereinfachten Verfahren angesetzt und Sanierungsstau, Lage und Grundstückszuschnitt nicht berücksichtigt. Der tatsächliche Verkehrswert lag deutlich niedriger. Ein qualifiziertes Gutachten als Nachweis nach § 198 BewG hätte die Steuerlast um rund 47.000 € gesenkt. Eingelegt wurde es nicht — die Einspruchsfrist verstrich. Mit FABONO: früher Hinweis auf das Nachweisrecht und Einbindung eines Immobiliensachverständigen vor Ablauf der Frist.

7

Ungültiger Energieausweis im Exposé — Bußgeld und Rückabwicklungsdruck

Schnittstelle: Energierecht ↔ Vermarktung ↔ Vertragsgestaltung. Erben vermarkten das geerbte Haus (Mainz-Neustadt) mit dem alten Energieausweis aus den Unterlagen des Verstorbenen — abgelaufen und ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben in der Anzeige. Das ist eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld bis 10.000 €). Zugleich verlangt der Käufer nachträglich Auskunft über die tatsächlichen Energiekennwerte, die deutlich schlechter ausfallen als beworben, und droht mit Rückabwicklung. Mit FABONO: Prüfung der Unterlagen vor der Vermarktung und Einbindung eines Energieberaters für einen gültigen Ausweis.

8

Verkaufsstart mit falschem Preis — 9 Monate Stillstand und ein „verbranntes“ Inserat

Schnittstelle: Marktkenntnis ↔ Vermarktungsstrategie. Ein Erbe setzt das geerbte Haus (Wiesbaden-Rheingauviertel) zu einem Wunschpreis an, der deutlich über dem Marktniveau liegt — orientiert an einer alten Schätzung und am emotionalen Wert des Elternhauses. Monatelang kommt kaum eine Besichtigung zustande. Nach mehreren Preissenkungen gilt das Inserat bei Interessenten und Maklern als „Ladenhüter“; die lange Vermarktungsdauer und die sichtbare Preishistorie drücken den Preis am Ende unter das, was ein realistischer Start erzielt hätte. Aus neun Monaten Stillstand wird ein spürbarer Abschlag. Mit FABONO: realistische Markteinschätzung zum Start, eine durchdachte Vermarktungsstrategie und eine klare Einordnung zwischen emotionalem Wert und erzielbarem Preis.

9

Teure Umbauplanung vor dem Verkauf — 40.000 € in eine Idee, die der Markt nicht zahlt

Schnittstelle: Gestaltung ↔ Wirtschaftlichkeit ↔ Vermarktung. Eine Erbengemeinschaft lässt für das geerbte Haus (Frankfurt-Bockenheim) vor dem Verkauf eine aufwändige Umbauplanung erstellen — offener Grundriss, Anbau, hochwertige Visualisierungen. Die Planung ist architektonisch überzeugend und kostet rund 40.000 € an Honorar und Vorleistungen. Beim Verkauf zeigt sich: Käufer in dieser Lage wollen selbst gestalten und zahlen für eine fremde Planung keinen Aufschlag. Der investierte Betrag fließt nicht in den Preis ein — was gestalterisch reizvoll war, ging am Markt vorbei. Mit FABONO: vor jeder Investition die nüchterne Frage, ob sich eine Maßnahme im erzielbaren Preis niederschlägt — und erst dann die Einbindung eines Architekten.

In keinem dieser Fälle haben die Erben etwas falsch gemacht. Sie sind dort gestolpert, wo zwei Disziplinen aneinandergrenzen — an den Schnittstellen, die kein einzelner Spezialist allein im Blick hat. Genau diese Schnittstellen sind unser Spezialgebiet.

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Mehr zu den einzelnen Schritten: Immobilie geerbt — was tun? · Wert der Erbimmobilie ermitteln · Immobilie weit entfernt geerbt · So begleiten wir Sie

Die geschilderten Fälle beruhen auf typischen Konstellationen aus über 20 Jahren Praxis von GRUNDUM Immobilien und FABONO. Namen, Orte, Beträge und Detailumstände sind anonymisiert, verallgemeinert und teilweise aus mehreren Fällen zusammengesetzt. FABONO erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RDG/StBerG. Die rechtliche, steuerliche und gutachterliche Bewertung erfolgte stets durch die jeweils eingebundenen qualifizierten Fachleute. Eine Übertragbarkeit auf Ihre individuelle Situation ist im Einzelgespräch zu klären.