CLUSTER 1 · ERSTE SCHRITTE

Vermächtnis annehmen —
was Vermächtnisnehmer wissen müssen.

Ein Vermächtnis ist nicht dasselbe wie eine Erbschaft — und genau diese Unterscheidung ist es, die Vermächtnisnehmer regelmäßig in unnötige Schwierigkeiten bringt. Wer in einem Testament als Vermächtnisnehmer eingesetzt wurde, wird nicht automatisch Eigentümer dessen, was ihm zugedacht ist — er hat zunächst nur einen Anspruch gegen die Erben, den er aktiv geltend machen muss. Wir zeigen, was ein Vermächtnis rechtlich ist, welche Arten es gibt, wie es korrekt geltend gemacht wird und was zu tun ist, wenn die Erben nicht freiwillig erfüllen. Die juristische Begleitung im konkreten Fall erfolgt durch einen Erbrechtsanwalt.

Vermächtnis und Erbschaft — die zentrale Unterscheidung

Ein Erbe tritt automatisch in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein — er wird mit dem Todeszeitpunkt Eigentümer aller Nachlassgüter und gleichzeitig Schuldner aller Nachlassschulden. Diese Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB) ist das prägende Merkmal des Erben.

Ein Vermächtnisnehmer dagegen erbt nicht. Er hat lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erben, ihm das im Testament zugewandte Vermögensstück zu übertragen — ein Geldbetrag, eine konkrete Immobilie, ein Wertgegenstand. Bis dieser Anspruch erfüllt ist, gehört das Vermächtnis rechtlich noch zum Nachlass und damit den Erben. Der Vermächtnisnehmer muss aktiv werden, um das Versprochene zu erhalten.

Praktisch bedeutet das: Wer im Testament als Vermächtnisnehmer steht („Ich vermache meinem Patenkind 50.000 €“ oder „Mein Sohn erhält die Eigentumswohnung in Frankfurt“), ist nicht in der Erbengemeinschaft drin, hat aber einen klagbaren Anspruch gegen sie. Er muss diesen Anspruch geltend machen und kann nicht eigenmächtig auf das Vermögen zugreifen — auch nicht auf die explizit ihm zugesagte Sache.

Die wichtigsten Arten von Vermächtnissen

DREI TYPISCHE FORMEN

1

Geldver­mächtnis

Der häufigste Typ: ein bestimmter Geldbetrag (z.B. 50.000 €) wird einer Person zugewandt. Die Erben müssen den Betrag aus dem Nachlass zahlen — bei unzureichendem Nachlass quotal gekürzt.

2

Sach­ver­mächtnis

Eine konkrete Sache wird zugewandt — eine Immobilie, ein Auto, ein Schmuckstück, ein Kunstwerk. Bei Immobilien zentral wichtig: Der Vermächtnisnehmer muss den notariellen Übertragungsvertrag mit den Erben schließen, um Eigentümer zu werden.

3

Nutzungs­ver­mächtnis

Statt des Eigentums wird nur die Nutzung übertragen — typisch das lebenslange Wohnrecht in einer geerbten Immobilie. Das Eigentum bleibt bei den Erben; der Vermächtnisnehmer darf wohnen, aber nicht verkaufen oder vermieten.

Daneben gibt es Sonderformen wie das Vorausvermächtnis (das einem Miterben zusätzlich zur Erbquote zugewandt wird), das Untervermächtnis (mit dem ein Vermächtnisnehmer selbst weitere Vermächtnisse zu erfüllen hat) und das Ersatzvermächtnis (das greift, wenn der ursprüngliche Vermächtnisnehmer vor dem Erblasser verstorben oder das Vermächtnis ausgeschlagen hat). Diese Sonderformen sind juristisch anspruchsvoll und gehören in die Hände eines Erbrechtsanwalts.

Wie ein Vermächtnis geltend gemacht wird

Information durch das Nachlassgericht

Wenn das Testament beim Nachlassgericht eröffnet wird, erhalten alle im Testament bedachten Personen — also auch Vermächtnisnehmer — eine Mitteilung des Gerichts mit Auszug aus dem Testament. Diese Mitteilung enthält den Wortlaut des Sie betreffenden Vermächtnisses. Spätestens jetzt sollten Sie aktiv werden.

Ansprache der Erben

Der nächste Schritt ist die schriftliche Geltendmachung gegenüber den Erben — meist über einen Erbrechtsanwalt formuliert. Darin werden die Erben aufgefordert, den Anspruch zu erfüllen — entweder durch Zahlung (bei Geldvermächtnis) oder durch notarielle Übertragung (bei Sach- und insbesondere Immobilien-Vermächtnis). Die Frist für die Erfüllung ist gesetzlich nicht starr geregelt, sollte aber „in angemessener Zeit“ — typischerweise innerhalb von drei bis sechs Monaten nach Annahme des Erbes — erfolgen.

Annahme oder Ausschlagung

Anders als bei der Erbschaft gilt ein Vermächtnis nicht automatisch als angenommen — der Vermächtnisnehmer muss es entweder ausdrücklich annehmen oder ausschlagen können. Eine konkrete Frist gibt das Gesetz nicht vor; in der Praxis ist die Annahme aber spätestens dann erforderlich, wenn die Erben um Übertragung gebeten werden. Eine Ausschlagung kann sinnvoll sein, wenn das Vermächtnis mit Auflagen verbunden ist, die für den Bedachten unzumutbar sind, oder wenn die Versteuerung den Wert übersteigen würde — etwa bei einem Vermächtnis an einen entfernten Verwandten mit 20.000 € Freibetrag.

Sonderfälle bei Immobilien-Vermächtnissen

Wenn das Vermächtnis eine Immobilie betrifft, gelten besondere Spielregeln, die für Vermächtnisnehmer schnell zur Hürde werden.

Notarielle Übertragung erforderlich

Eigentum an Grundstücken und Wohnungen geht nicht automatisch mit dem Vermächtnis über. Notwendig ist ein notarieller Übertragungsvertrag zwischen den Erben (als bisherigen Eigentümern) und dem Vermächtnisnehmer (als künftigem Eigentümer), gefolgt von der Eintragung im Grundbuch. Die Kosten dafür — Notar plus Grundbuchgebühr — sind gesetzlich vom Vermächtnisnehmer zu tragen. Bei einer 300.000-€-Immobilie sind das schnell 4.000–5.000 €, mit denen man rechnen muss.

Lasten der Immobilie

Wenn die vermachte Immobilie mit einer Hypothek belastet ist, gehen die Verbindlichkeiten nicht automatisch auf den Vermächtnisnehmer über. Das Erbe ist verpflichtet, die Immobilie „lastenfrei“ zu übertragen — also gegebenenfalls die offene Hypothek vorher abzulösen. In der Praxis wird oft anders vereinbart, was im notariellen Vertrag explizit geregelt werden muss. Hier braucht es eine sorgfältige Vertragsgestaltung.

Erbschaftsteuer auch beim Vermächtnis

Vermächtnisse unterliegen genauso der Erbschaftsteuer wie ererbtes Vermögen — die Steuerklasse richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis des Vermächtnisnehmers zum Verstorbenen, nicht nach der Beziehung zum Erben. Wer als Patenkind eine vermachte Immobilie erhält, fällt in Steuerklasse III mit 20.000 € Freibetrag — bei einer 400.000-€-Immobilie bleiben 380.000 € steuerpflichtig zu versteuern, was 30 % oder mehr betragen kann. Diese Steuerlast sollte vor der Annahme klar sein. Mehr zu Freibeträgen auf der entsprechenden Page.

Was tun, wenn die Erben nicht erfüllen

In der Praxis verzögern oder verweigern Erben gelegentlich die Erfüllung von Vermächtnissen — aus Vergesslichkeit, Konflikten in der Erbengemeinschaft oder bewusster Obstruktion. Der Vermächtnisnehmer hat dann mehrere juristische Werkzeuge.

Auskunftsanspruch

Vermächtnisnehmer haben gegen die Erben einen Anspruch auf Auskunft über den Nachlass (§ 2314 BGB analog) — die Erben müssen also offenlegen, was zum Nachlass gehört. Das ist insbesondere wichtig, wenn der Wert des Vermächtnisses vom Nachlasswert abhängt (etwa bei einem Vermächtnis „in Höhe eines Drittels des Bargeldnachlasses“). Wer die Auskunft verweigert, riskiert eine Auskunftsklage.

Leistungsklage

Wenn die Erben trotz Aufforderung nicht erfüllen, kann der Vermächtnisnehmer auf Leistung klagen — bei Geldvermächtnissen auf Zahlung des Betrags, bei Immobilien-Vermächtnissen auf Abschluss des Übertragungsvertrags und Bewilligung der Grundbucheintragung. Die Klage ist vor dem zuständigen Amts- oder Landgericht zu erheben (je nach Streitwert) und sollte stets durch einen erfahrenen Erbrechtsanwalt geführt werden.

Verjährung beachten

Der Anspruch aus einem Vermächtnis verjährt regelmäßig in drei Jahren ab Kenntnis vom Erbfall und dem Vermächtnis. Bei Immobilien-Vermächtnissen gilt teilweise die längere zehnjährige Verjährung — die Detailprüfung gehört zum Anwalt. Wer zu lange wartet, riskiert, dass die Erben sich auf Verjährung berufen und der Anspruch leer läuft.

Wie FABONO Sie als Vermächtnisnehmer begleitet

Bei Vermächtnis-Konstellationen, in denen Immobilien involviert sind, übernehmen wir die Faktenarbeit, die der Vermächtnisnehmer für die Geltendmachung braucht. Konkret: Wir ermitteln den marktrealistischen Wert der vermachten Immobilie — wichtig für die steuerliche Bewertung und für die Frage, ob das Vermächtnis nach allen Kosten und Steuern überhaupt wirtschaftlich attraktiv ist. Wir beschaffen die Grundbuch- und Verwaltungsunterlagen, die für den notariellen Übertragungsvertrag gebraucht werden. Und wir vermitteln auf Wunsch erfahrene Erbrechtsanwälte aus dem Rhein-Main-Gebiet, die die juristische Geltendmachung gegenüber den Erben und gegebenenfalls die Leistungsklage führen.

HÄUFIGE FRAGEN

Kann ich als Vermächtnisnehmer das Erbe der gesamten Erbengemeinschaft beeinflussen?

Nein. Als Vermächtnisnehmer sind Sie nicht Mitglied der Erbengemeinschaft — Sie haben nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erben. Sie können nicht an Entscheidungen der Erbengemeinschaft mitwirken, nicht über das gemeinsame Nachlassvermögen verfügen und nicht in laufende Erben-Konflikte eingreifen. Ihr Anspruch beschränkt sich auf das, was Ihnen vermacht wurde.

Was passiert, wenn der Nachlass nicht ausreicht, um alle Vermächtnisse zu erfüllen?

In diesem Fall werden die Vermächtnisse quotal gekürzt — jeder Vermächtnisnehmer erhält den gleichen prozentualen Anteil dessen, was ursprünglich vermacht war. Bei einem Nachlass von 200.000 € und Vermächtnissen über insgesamt 400.000 € erhält jeder Vermächtnisnehmer 50 % seines ursprünglichen Anspruchs. Die Erben selbst erhalten in diesem Fall nichts — die Erfüllung der Vermächtnisse hat Vorrang.

Was, wenn der Erblasser mir eine Immobilie vermacht hat, die er aber vor seinem Tod schon verkauft hatte?

Wenn die im Vermächtnis genannte Sache zum Todeszeitpunkt nicht mehr zum Nachlass gehört — weil sie verkauft, verschenkt oder zerstört wurde —, kommt es darauf an, was das Testament für diesen Fall vorsieht. Häufig wird hilfsweise ein Geldvermächtnis in entsprechender Höhe angenommen, manchmal greift ein Ersatzvermächtnis. Wenn das Testament dazu schweigt, ist die Auslegung Sache der Gerichte und sollte durch einen Anwalt geprüft werden.

Muss ich als Vermächtnisnehmer die Bestattungskosten mittragen?

Nein. Die Pflicht zur Tragung der Bestattungskosten trifft die Erben, nicht die Vermächtnisnehmer. Erst wenn der Nachlass durch die Bestattungs- und sonstigen Nachlasskosten so reduziert wird, dass Vermächtnisse nicht mehr in vollem Umfang erfüllt werden können, betrifft Sie das indirekt — durch Kürzung des Vermächtnisses. Diese Kürzung ist gesetzlich vorgesehen.

Kann ich das Vermächtnis ausschlagen, ohne komplett auf alles zu verzichten?

Sie können das Vermächtnis ausschlagen, ohne dass das Auswirkungen auf andere Rechte hat (etwa wenn Sie gleichzeitig pflichtteilsberechtigt sind). Eine Teil-Ausschlagung — also etwa, nur die Hälfte der vermachten Immobilie anzunehmen — ist allerdings grundsätzlich nicht möglich; das Vermächtnis muss ganz oder gar nicht angenommen werden. Bei mehreren separaten Vermächtnissen kann jedes für sich angenommen oder ausgeschlagen werden.

Welche Versäumnisse Vermächtnisnehmer in der Praxis besonders häufig in Schwierigkeiten bringen — und welche schnell zu Anwaltsverfahren führen —, zeigen unsere Erbimmobilien-Fallbeispiele.

Erstgespräch · Kostenfrei · Unverbindlich

Wir hören erst zu — und finden dann den passenden Weg.

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns persönlich zurück — ohne Druck, ohne Vertrag, ohne Vorab-Verpflichtung.

Oder direkt anrufen

Wiesbaden

Hauptsitz

0611 974514-145

Mo. – Fr. 8 – 20 Uhr · Sa. + So. 8 – 18 Uhr

Mainz

Servicecenter

06131 3270-165

Mo. – Fr. 8 – 20 Uhr · Sa. + So. 8 – 18 Uhr

Frankfurt

Servicecenter

069 348690-485

Mo. – Fr. 8 – 20 Uhr · Sa. + So. 8 – 18 Uhr