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Erstberatung für Erben —
Klarheit, bevor Sie
handeln müssen.

Ein Erbfall stellt Erben vor Fragen, auf die sie selten vorbereitet sind. In einem ersten Gespräch ordnen wir Ihre Situation ein, zeigen Optionen auf und geben Ihnen einen klaren nächsten Schritt — ohne Verkaufsdruck, ohne Kosten, ohne Verpflichtung.

Was die Erstberatung leistet

Eine Beratung, die wirklich vorgeht — nicht verkauft.

Die FABONO-Erstberatung ist kein Verkaufsgespräch. Es ist ein strukturiertes Erstgespräch, in dem wir Ihre Erbsituation einordnen, die nächsten relevanten Fragen identifizieren und Ihnen ein klares Bild geben — bevor Sie irgendeine Entscheidung treffen müssen.

Sie erfahren, welche Fristen tatsächlich für Sie gelten, welche Optionen realistisch sind und welche Schritte Sinn ergeben — in welcher Reihenfolge. Was wir nicht tun: Sie zu schnellen Entscheidungen drängen, eine Maklerbeauftragung an Bedingungen koppeln oder Provisionen vorrechnen, bevor klar ist, ob ein Verkauf überhaupt der richtige Weg ist.

Wann sinnvoll

Wann eine Erstberatung jetzt sinnvoll ist.

Diese Situationen sind keine Einzelfälle — sie sind die häufigsten Konstellationen, in denen Erben uns kontaktieren.

A

Sie haben gerade geerbt

Ein Erbfall ist eingetreten, eine Immobilie ist Teil des Nachlasses — und Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen. Die Erstberatung gibt Ihnen Orientierung, bevor Fristen relevant werden.

B

Sie sind in einer Erbengemeinschaft

Mehrere Erben, unterschiedliche Vorstellungen — wir helfen, die Situation sachlich zu strukturieren und faire Entscheidungsgrundlagen zu schaffen.

C

Sie sind unsicher: verkaufen oder behalten

Es gibt keine pauschale Antwort. In der Erstberatung ordnen wir die Faktoren ein, die in Ihrem Fall relevant sind — Lage, Zustand, Steuern, Lebenssituation.

D

Sie wohnen weit von der Immobilie entfernt

Sie können nicht ständig anreisen. Wir klären in der Erstberatung, was sich auch aus der Ferne organisieren lässt und was vor Ort passieren muss.

E

Eine Frist drängt

Sechs-Wochen-Ausschlagungsfrist, Erbschaftsteuererklärung, Spekulationsfrist — wir prüfen, welche Frist für Sie tatsächlich relevant ist und welche nicht.

Der Ablauf

So gehen wir vor —
strukturiert in
drei Schritten.

Eine Erstberatung dauert in der Regel 60 Minuten. Sie wird telefonisch, per Video oder persönlich geführt — wie es Ihnen am besten passt.

1

Sie schildern Ihre Situation (15 Min)

Sie erzählen, was passiert ist und wo Sie aktuell stehen. Wir hören zu, fragen gezielt nach und sortieren die Fakten — ohne dass Sie vorab Unterlagen zusammenstellen müssen.

2

Wir ordnen ein und zeigen Optionen (30 Min)

Auf Basis Ihrer Schilderung erklären wir, welche Fristen tatsächlich für Sie gelten, welche Optionen realistisch sind und welche Faktoren in Ihrem Fall den Ausschlag geben werden.

3

Sie bekommen einen klaren nächsten Schritt (15 Min)

Sie verlassen das Gespräch nicht mit einem Angebot, sondern mit Klarheit: Was ist die nächste konkrete Aktion — und gibt es dafür Zeit oder muss schnell gehandelt werden? Ob Sie danach mit FABONO weiterarbeiten, ist Ihre Entscheidung.

Was Sie danach wissen

Was Sie nach der Erstberatung klar haben.

Eine gute Erstberatung ist daran erkennbar, dass Sie hinterher mehr wissen als vorher — auch wenn die Entscheidung selbst noch offen ist.

  • Welche Fristen für Sie tatsächlich gelten — und welche nicht
  • Welche Optionen in Ihrer Situation realistisch sind
  • Welche Unterlagen Sie als Nächstes brauchen
  • Worauf Sie bei Erbschaftsteuer und Spekulationsfrist achten müssen
  • Wie Sie eine Erbengemeinschaft strukturieren — falls relevant
  • Was Ihr realistischer nächster Schritt ist

Häufige Fragen zur
Erstberatung.

Antworten auf das, was Erben am häufigsten vor dem ersten Gespräch wissen wollen.

Ist die Erstberatung wirklich kostenfrei?

Ja, vollständig. Es gibt keinen versteckten Aufwandsersatz, keine Anfahrtspauschale, keine Bearbeitungsgebühr. Wir verstehen die Erstberatung als Investition in das Vertrauensverhältnis — nicht als Erstprodukt, das Folgeleistungen erzwingt.

Bin ich nach der Erstberatung zu etwas verpflichtet?

Nein. Sie entscheiden frei, ob Sie weiter mit uns arbeiten möchten oder nicht. Wir bitten weder um Unterschrift noch um eine Vermarktungsfreigabe. Wenn Sie das Gespräch verlassen und nie wieder von uns hören möchten, ist das vollkommen in Ordnung.

Wie lange dauert das Erstgespräch?

In der Regel 60 Minuten. Bei komplexeren Erbengemeinschaften oder größeren Vermögen kann es auch 90 Minuten werden — das machen wir vorab mit Ihnen aus.

Geht das auch telefonisch oder per Video?

Ja, beides geht. Viele Erste-Gespräche führen wir per Telefon oder Video — vor allem, wenn Erben weit entfernt wohnen. Persönliche Termine vor Ort in Wiesbaden, Mainz oder Frankfurt sind ebenfalls möglich.

Was sollte ich vorher zusammensuchen?

Im Idealfall nichts. Es reicht, wenn Sie wissen, was Sie geerbt haben und in welcher Konstellation. Wenn Sie bereits einen Grundbuchauszug, ein Testament oder einen Erbschein zur Hand haben, ist das hilfreich — aber keine Voraussetzung. Wir kommen auch ohne Unterlagen zu einer ersten Einordnung.

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Was nach der
Erstberatung folgen kann.

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Sprechen Sie
mit uns.

Schildern Sie kurz Ihre Situation — wir melden uns innerhalb eines Werktages mit einem Terminvorschlag.

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.