ERSTGESPRÄCH FÜR ERBEN

Haus geerbt — was tun?
Klarheit, bevor Sie handeln müssen.

Ein Erbfall stellt Erben vor Fragen, auf die sie selten vorbereitet sind. In einem ersten Gespräch ordnen wir Ihre Situation ein, zeigen Optionen auf und geben Ihnen einen klaren nächsten Schritt — kostenfrei, unverbindlich, ohne Verkaufsdruck.

Aus der Praxis

Drei Geschwister: mündliche Einigung beim Sonntagsbrunch.

Drei Geschwister beschließen am Sonntag nach der Beerdigung, „wie sie’s mit dem Haus machen“. Zwei Monate später hat jeder eine andere Erinnerung — und die alten Familienthemen kommen mit hoch. Ein strukturiertes Gespräch zu Beginn mit schriftlichen Eckpunkten hätte alles weniger emotional und deutlich günstiger gemacht.

WANN EIN ERSTGESPRÄCH SINNVOLL IST

01

Sie haben gerade geerbt.

Ein Erbfall ist eingetreten, eine Immobilie ist Teil des Nachlasses — und Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen. Das Erstgespräch gibt Orientierung, bevor Fristen relevant werden.

02

Sie sind in einer Erbengemeinschaft.

Mehrere Erben, unterschiedliche Vorstellungen — wir strukturieren die Situation sachlich und schaffen faire Entscheidungsgrundlagen.

03

Sie sind unsicher.

Verkaufen, vermieten oder behalten? Es gibt keine pauschale Antwort. Wir ordnen die Faktoren ein, die in Ihrem Fall relevant sind — Lage, Zustand, Steuern, Lebenssituation. Verkaufs- oder Vermietungs-Modellrechnungen folgen erst, wenn die Richtung steht.

DER ABLAUF

60 Minuten —
strukturiert in drei Phasen.

Das Gespräch wird telefonisch, per Video oder persönlich geführt — wie es Ihnen am besten passt.

01

Sie schildern Ihre Situation (15 Min)

Sie erzählen, was passiert ist und wo Sie aktuell stehen. Wir hören zu, fragen gezielt nach und sortieren die Fakten — ohne dass Sie vorab Unterlagen zusammenstellen müssen.

02

Wir ordnen ein und zeigen Optionen (30 Min)

Auf Basis Ihrer Schilderung erklären wir, welche Fristen tatsächlich für Sie gelten, welche Optionen realistisch sind und welche Faktoren in Ihrem Fall den Ausschlag geben werden. Bei Detailfragen aus Erbrecht oder Steuer vermitteln wir an Berufsträger.

03

Sie bekommen einen klaren nächsten Schritt (15 Min)

Sie verlassen das Gespräch nicht mit einem Angebot, sondern mit Klarheit: Was ist die nächste konkrete Aktion — und gibt es dafür Zeit oder muss schnell gehandelt werden? Ob Sie danach mit FABONO weiterarbeiten, ist Ihre Entscheidung.

Was Sie nach dem Erstgespräch klar haben: welche Fristen tatsächlich für Sie gelten (Ausschlagung, Erbschaftsteuer, Spekulationsfrist), welche Optionen in Ihrer Situation realistisch sind, welche Unterlagen Sie als Nächstes brauchen, wie Sie eine Erbengemeinschaft strukturieren — und was Ihr realistischer nächster Schritt ist.

HÄUFIGE FRAGEN

Ist das Erstgespräch wirklich kostenfrei?

Ja, das Erstgespräch bei FABONO ist immer kostenfrei und unverbindlich — telefonisch, per Video oder vor Ort in Wiesbaden, Mainz oder Frankfurt. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation, geben eine erste Einschätzung und zeigen mögliche Wege auf. Erst wenn Sie uns mit einer konkreten Aufgabe beauftragen (Verkauf, Wertermittlung, Erbengemeinschaft-Begleitung), entstehen Kosten — und auch dann transparent vorab besprochen.

Was passiert im Erstgespräch konkret?

Drei Phasen: (1) Sie schildern Ihre Situation — was geerbt, welche Erben, Zeitdruck, offene Fragen. (2) Wir strukturieren die Situation — was ist als nächstes nötig, welche Fristen, welche Optionen. (3) Wir schlagen einen klaren Pfad vor — ob mit oder ohne FABONO. Sie bekommen am Ende eine schriftliche Zusammenfassung mit ersten Empfehlungen und keiner Verpflichtung.

Wie lange dauert ein Erstgespräch?

Plant in der Regel 45-60 Minuten ein. Manchmal länger, wenn die Situation komplex ist (Erbengemeinschaft mit mehreren Erben, mehrere Immobilien, Schulden im Nachlass). Telefonisch geht’s oft schneller, vor Ort meist länger — weil wir auch die Immobilie besichtigen und einen ersten Eindruck gewinnen. Niemand drängt zur Eile — wir nehmen uns die Zeit, die Sie brauchen.

Kann ich auch ein Erstgespräch ohne konkrete Verkaufsabsicht führen?

Selbstverständlich. Viele Gespräche dienen der ersten Orientierung — Sie wissen noch nicht, ob Sie überhaupt verkaufen, vermieten, behalten wollen, oder Sie sind in einer Phase, in der die Situation einfach noch zu unklar ist. Wir helfen Ihnen, Klarheit zu gewinnen, ohne Verkaufsdruck. Auch wenn Sie sich nach dem Gespräch dafür entscheiden, alles selbst zu machen, ist das absolut in Ordnung.

Werden meine Angaben vertraulich behandelt?

Ja, absolut. Alles, was im Erstgespräch besprochen wird, ist vertraulich — wir geben Informationen nicht an Dritte weiter, weder an Käufer noch an Steuerberater oder Behörden, ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung. Bei einer späteren Beauftragung halten wir uns an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Wenn Erbengemeinschaft involviert: Wir sprechen nicht mit anderen Miterben ohne Ihre Zustimmung.

Direkt Kontakt aufnehmen

Am schnellsten geht’s telefonisch.

Rufen Sie uns an oder lassen Sie sich zurückrufen — auch am Wochenende. Lieber per WhatsApp? Auch das geht.

Erstgespräch · Kostenfrei · Unverbindlich

Wir hören erst zu — und finden dann den passenden Weg.

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns persönlich zurück — ohne Druck, ohne Vertrag, ohne Vorab-Verpflichtung.

Oder direkt anrufen

Wiesbaden

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