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Erbschaftsteuer in Hessen —
was im Rhein-Main-Gebiet anders ist.

Das Erbschaftsteuergesetz gilt bundesweit identisch — die Freibeträge, die Tarifstufen, die Steuerklassen. Was aber regional sehr unterschiedlich ist: die Wertdimensionen, in denen Erben sich bewegen, und die Bewertungspraxis der Finanzämter. Im Rhein-Main-Gebiet — mit Frankfurt als Bankenzentrum, Wiesbaden als Landeshauptstadt und dem dicht besiedelten Speckgürtel drumherum — sind Immobilienwerte so hoch, dass Erbschaftsteuer-Themen Familien betreffen, die sich nicht als „vermögend“ verstehen. Wir zeigen, was bei Erbschaftsteuer in Hessen konkret anders ist, welche Finanzämter zuständig sind, und wo sich besonders bei der Immobilienbewertung Spielraum ergibt. Die abschließende steuerliche Bewertung erfolgt durch einen Steuerberater.

Warum die Erbschaftsteuer in Hessen schnell zum Thema wird

Die Freibeträge sind bundesweit identisch: 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder, 200.000 € für Enkel, 20.000 € für entferntere Verwandte. Wer in München, Hamburg oder Berlin ein Familienhaus erbt, bewegt sich oft in ähnlichen Größenordnungen wie im Rhein-Main-Gebiet — und auch dort wird die Steuer schnell fällig. Was Hessen jedoch besonders macht: die hohe Konzentration von Eigentumswohnungen und Reihenhäusern mit Werten zwischen 400.000 und 1.500.000 €. Im Frankfurter Stadtgebiet, in Wiesbadener Premiumlagen und in Frankfurter Vororten erbt schnell jemand allein, der bisher mit Erbschaftsteuer gedanklich nichts zu tun hatte — und dann doch deutlich über dem Freibetrag liegt.

Ein konkretes Beispiel für eine Standardsituation in unserem Tätigkeitsgebiet: Eine alleinerbende Tochter erbt von ihrer Mutter eine vermietete Drei-Zimmer-Wohnung in Frankfurt-Bornheim. Verkehrswert: 580.000 €. Persönlicher Freibetrag als Kind: 400.000 €. Steuerpflichtig sind also 180.000 €. Nach Steuerklasse I und der entsprechenden Tarifstufe ergibt sich daraus eine Erbschaftsteuer von rund 13.000 € — Geld, das die Tochter aufbringen muss, obwohl die Wohnung vermietet ist und keine Liquidität liefert. Genau in solchen Situationen wird die Frage relevant: Welcher Wert wird tatsächlich angesetzt — und ist er angemessen?

Die zuständigen Finanzämter im Rhein-Main-Gebiet

Welches Finanzamt für die Erbschaftsteuer zuständig ist, richtet sich nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers — nicht nach dem Wohnsitz des Erben und nicht nach der Lage der Immobilie. Für Erbfälle mit Hessen-Bezug bedeutet das in der Praxis vor allem fünf Finanzämter:

DIE WICHTIGSTEN HESSISCHEN FINANZÄMTER FÜR ERBSCHAFTSTEUER

1

Finanzamt Wiesbaden

Zuständig für Erbfälle mit letztem Wohnsitz Wiesbaden, Hofheim am Taunus, Bad Schwalbach und Rheingau-Taunus-Kreis. Sitzt in der Dostojewskistraße.

2

Finanzämter Frankfurt

In Frankfurt gibt es mehrere Finanzämter mit räumlicher Zuständigkeit nach Stadtteilen — die Erbschaftsteuer-Sachgebiete sind je nach Stadtteil dort angesiedelt. Ihre Steuernummer am Brief verrät, welches Amt Sie betrifft.

3

Finanzamt Mainz (RLP)

Wichtig für viele Rhein-Main-Erben: Mainz liegt in Rheinland-Pfalz, nicht in Hessen. Wer von einem Mainzer Erblasser erbt, fällt unter rheinland-pfälzische Finanzverwaltung — die Erbschaftsteuer-Regeln sind aber bundesweit gleich.

Dazu kommen Darmstadt, Offenbach und die Finanzämter im Main-Taunus- und Hochtaunuskreis. Die Erbschaftsteuer wird formal nicht vom örtlichen Finanzamt, sondern vom Finanzamt für Erbschaftsteuer in Kassel zentral bearbeitet — Kassel ist seit einigen Jahren die hessische Schwerpunkt-Behörde für diese Steuerart. Das örtliche Finanzamt am Wohnsitz des Erblassers liefert die Erstinformationen (Standesamtsmeldungen, Erbschein-Daten) an Kassel.

Wie das Finanzamt geerbte Immobilien bewertet

Für die Erbschaftsteuer wird nicht der Verkaufspreis angesetzt, sondern der steuerliche Verkehrswert nach dem Bewertungsgesetz (BewG). Das Finanzamt nutzt dafür je nach Immobilientyp eines von drei Standardverfahren.

Vergleichswertverfahren — bei den meisten Eigentumswohnungen

Für Eigentumswohnungen und Reihenhäuser greift in dicht besiedelten Lagen — und im Rhein-Main-Gebiet ist fast alles dicht besiedelt — das Vergleichswertverfahren. Das Finanzamt schaut auf realisierte Vergleichspreise ähnlicher Objekte in der Nachbarschaft. Datenbasis sind die Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse, die in Hessen kommunal organisiert sind. In Frankfurter Top-Lagen funktioniert das gut — viele Vergleichswerte. In ländlichen Hochtaunus-Bereichen mit wenigen Verkäufen pro Jahr kann das Verfahren ungenau werden, weil die Datenbasis dünn ist.

Ertragswertverfahren — bei vermieteten Wohnimmobilien

Bei vermieteten Mehrfamilienhäusern und vermieteten Wohnungen kommt das Ertragswertverfahren zum Einsatz. Grundlage: die erzielbaren Mieteinnahmen, kapitalisiert mit einem Liegenschaftszins, korrigiert um Bewirtschaftungskosten und Bodenwertanteil. Wichtig: Bei vermieteten Wohnimmobilien sieht das Bewertungsgesetz zusätzlich einen 10-prozentigen Abschlag auf den ermittelten Wert vor (§ 13d ErbStG) — ein nicht zu unterschätzender Steuervorteil.

Sachwertverfahren — bei freistehenden Häusern in besonderen Lagen

Wenn kein ausreichender Vergleichsdatensatz vorliegt — etwa bei besonderen Objekten in Premiumlagen oder atypischen ländlichen Liegenschaften — wendet das Finanzamt das Sachwertverfahren an. Bodenwert plus pauschalierter Gebäudesachwert mit Normalherstellungskosten, abzüglich Alterswertminderung. In der Praxis kommt dieses Verfahren bei Erbimmobilien im Rhein-Main-Gebiet eher selten vor — typisch ist es bei großen Einzelobjekten oder denkmalgeschützten Häusern.

Wenn die Bewertung des Finanzamts zu hoch ausfällt

Hier liegt einer der wichtigsten Hebel — und das ist die Stelle, an der eine fundierte Wertermittlung mehrere zehntausend Euro Steuer sparen kann. Das Finanzamt arbeitet mit standardisierten Verfahren, die in vielen Fällen den realen Marktwert überschätzen. Gründe gibt es genug: Die Vergleichsdatenbank ist datenseitig versetzt (oft 12–18 Monate alt). Pauschale Abschläge für Sanierungsstau, Lärm, ungünstigen Zuschnitt oder bauliche Mängel fehlen. Bei vermieteten Objekten werden die tatsächlichen Mieten (oft unter Marktmiete) nicht immer korrekt angesetzt.

Die Lösung: § 198 BewG erlaubt den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten. Wenn ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger feststellt, dass der reale Verkehrswert unter dem vom Finanzamt angesetzten Wert liegt, ist das Gutachten in der Regel bindend. Bei einer hessischen Erbimmobilie mit einem Finanzamts-Ansatz von 600.000 € und einem nachgewiesenen realen Wert von 540.000 € reduziert sich die Bemessungsgrundlage um 60.000 €. Bei Steuerklasse I (15 % Tarifstufe in dieser Größenordnung) sind das rund 9.000 € weniger Steuer — bei Kosten für das Gutachten zwischen 2.500 und 4.500 €.

Genau hier setzen wir an: Bevor das Finanzamt seinen Steuerbescheid versendet, lässt sich oft schon mit einer fundierten Wertermittlung im Vorfeld einschätzen, ob ein Gegenwertgutachten lohnt. Reicht der Wertabschlag auf einen Betrag, der die Gutachterkosten klar übersteigt, wird der Auftrag wirtschaftlich. Wir vermitteln in dem Fall öffentlich bestellte Sachverständige aus dem Rhein-Main-Gebiet, die mit der hiesigen Bewertungspraxis und den Erwartungen der hessischen Finanzbehörden vertraut sind.

Hessische Grunderwerbsteuer — wenn Übertragungen ins Spiel kommen

Beim klassischen Erbfall fällt keine Grunderwerbsteuer an — der Eigentumsübergang von Verstorbenem auf Erben ist von dieser Steuer ausdrücklich befreit. Sobald es aber zu späteren Übertragungen kommt — etwa bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, beim Verkauf an Miterben, bei vorgezogenen Schenkungen mit Gegenleistung —, kann die Grunderwerbsteuer relevant werden. Und hier ist Hessen einer der teuersten Standorte Deutschlands: Mit 6 Prozent Grunderwerbsteuer liegt das Bundesland im obersten Drittel.

Wichtige Befreiungen: Übertragungen zwischen Eltern und Kindern sowie zwischen Ehepartnern sind in der Regel grunderwerbsteuerfrei (§ 3 GrEStG). Auch die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft kann unter bestimmten Bedingungen grunderwerbsteuerfrei erfolgen, wenn die Auszahlung zwischen Miterben innerhalb naher Verwandtschaft stattfindet. Für die genaue Ausgestaltung lohnt sich aber unbedingt die Begleitung durch einen Notar, der die hessische Praxis kennt — schon kleine Formulierungsunterschiede entscheiden, ob die Befreiung greift oder nicht.

Wie FABONO im Rhein-Main-Gebiet begleitet

Unsere drei Geschäftsstellen liegen genau im Zentrum der hessischen Erbimmobilien-Landschaft: Wiesbaden als Hauptsitz, Frankfurt und Mainz als Service-Standorte. Das hat zwei praktische Vorteile für Sie als Erbe: Wir kennen die regionale Bewertungspraxis der hier zuständigen Finanzämter und Gutachterausschüsse aus zwanzig Jahren Praxis. Und wir sind in persönlicher Reichweite — bei einer Erbimmobilie in Frankfurt-Sachsenhausen oder einem Reihenhaus in Wiesbaden-Sonnenberg organisieren wir die Vor-Ort-Termine selbst, statt sie an ein anonymes Partnernetzwerk weiterzuleiten.

Konkret: Wir ermitteln den marktrealistischen Wert Ihrer hessischen Erbimmobilie und gleichen ihn mit der voraussichtlichen Finanzamts-Bewertung ab. Wir beschaffen alle Unterlagen aus Grundbuch, Bauamt und Gutachterausschuss. Wir liefern eine erste Größenordnung der zu erwartenden Erbschaftsteuer — unter Berücksichtigung der Freibeträge und abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten. Und wo ein Gegenwertgutachten wirtschaftlich sinnvoll ist, vermitteln wir bewährte öffentlich bestellte Sachverständige aus Wiesbaden, Frankfurt und Mainz, die mit der Praxis vor Ort vertraut sind. Die individuelle steuerliche Erklärung erfolgt durch einen Steuerberater — auch hier vermitteln wir auf Wunsch erfahrene Berufsträger aus der Region.

HÄUFIGE FRAGEN

Ist die Erbschaftsteuer in Hessen höher als in anderen Bundesländern?

Nein — die Erbschaftsteuer ist Bundesrecht und überall in Deutschland identisch. Die Tarifstufen, Freibeträge und Steuerklassen sind in München, Hamburg und Frankfurt exakt gleich. Was sich unterscheidet, ist das absolute Aufkommen: Hohe Immobilienwerte im Rhein-Main-Gebiet führen schneller zu Werten über dem Freibetrag — die relative Steuerlast ist also häufiger relevant als in strukturschwächeren Regionen. Bei der Grunderwerbsteuer (für spätere Übertragungen) liegt Hessen mit 6 % im oberen Drittel der Bundesländer.

Welches Finanzamt bearbeitet meinen Erbfall, wenn der Erblasser in Wiesbaden, ich aber in München wohne?

Maßgeblich ist immer der letzte Wohnsitz des Erblassers, nicht Ihrer. Bei einem in Wiesbaden verstorbenen Erblasser bearbeitet das Finanzamt Wiesbaden den Erbfall vorinformatorisch, und das Finanzamt für Erbschaftsteuer in Kassel führt die Hauptbearbeitung. Ihr Wohnsitz in München spielt für die Zuständigkeit keine Rolle — den Steuerbescheid erhalten Sie an Ihre Münchener Adresse.

Wann lohnt sich ein Gegenwertgutachten?

Wenn der vom Finanzamt angesetzte Wert mindestens 10–15 % über dem realen Verkehrswert liegt und der Steuersatz in einer relevanten Tarifstufe greift, übersteigen die Steuerersparnisse die Gutachterkosten typischerweise deutlich. Bei einem Bewertungsdelta von 60.000 € in Steuerklasse I können das 9.000–15.000 € weniger Steuer sein — bei Gutachterkosten zwischen 2.500 und 4.500 €. Eine Vor-Schätzung im Vorfeld zeigt, ob es sich rechnet. Wir prüfen das im Rahmen der Wertermittlung.

Wie lange dauert das Erbschaftsteuer-Verfahren in Hessen?

Von der Anzeige des Erbfalls bis zum Steuerbescheid vergehen typischerweise sechs bis zwölf Monate. Das hessische Finanzamt für Erbschaftsteuer in Kassel hat in den letzten Jahren mit hoher Bearbeitungslast zu kämpfen — bei komplexen Erbfällen können sich Verfahren auf 18 Monate ziehen. Wichtig: Die Steuer wird trotzdem nach altem Datum fällig, sobald der Bescheid kommt. Eine Stundung der Steuer auf bis zu zehn Jahre — bei selbstgenutzten Familienheimen sogar zinslos — ist gesetzlich vorgesehen, muss aber aktiv beantragt werden.

Spielen die Bodenrichtwerte in Frankfurt eine andere Rolle als in Wiesbaden?

Im Verfahren spielen sie die gleiche Rolle — Bodenrichtwerte fließen in alle drei Bewertungsverfahren ein. Unterschiedlich ist die absolute Höhe: In zentralen Frankfurter Lagen werden Bodenrichtwerte deutlich höher angesetzt als in zentralem Wiesbaden, und beide unterscheiden sich erheblich von ländlichen Hessen-Lagen. Veröffentlicht werden alle hessischen Bodenrichtwerte über das BORIS-Hessen-Portal des Landes. Bei Erbimmobilien in Premiumlagen lohnt sich der Blick in die aktuellen Richtwertkarten besonders, weil sich hier auch Jahresschwankungen am stärksten bemerkbar machen.

Mehr zur regionalen Praxis und zu unseren Standorten finden Sie unter FABONO-Standorte — und welche Fehler bei Erbimmobilien im Rhein-Main-Gebiet am häufigsten teuer zu stehen kommen, zeigen unsere Erbimmobilien-Fallbeispiele.

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