Kostenrechner

Was kostet ein Erbschein?

Die Gebühr für einen Erbschein richtet sich allein nach dem Nettonachlass und der gesetzlichen Gebührentabelle (GNotKG, Tabelle B). In drei Schritten erhalten Sie eine erste Orientierung über die voraussichtlichen Kosten.

Schritt 1 von 3

Wert des Nachlasses

Geben Sie den Verkehrswert des gesamten Nachlasses zum Todeszeitpunkt an — und, falls vorhanden, die Schulden des Verstorbenen. Maßgeblich ist der Nettowert (§ 40 GNotKG).

Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge, Wertgegenstände — jeweils Verkehrswert zum Todestag.

Restdarlehen, offene Rechnungen, Verbindlichkeiten. Bestattungskosten zählen nicht als Nachlassschuld im Sinne des Geschäftswerts.

Nettonachlass (Berechnungsgrundlage) – €

Die Schulden übersteigen das Vermögen — der Nachlass ist möglicherweise überschuldet. In diesem Fall kann eine Ausschlagung sinnvoll sein. Wir vermitteln bei Bedarf an Erbrechts-Anwälte.

Schritt 2 von 3

Antragsweg

Ein Erbschein wird üblicherweise unter Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung beantragt. Beides löst je eine volle Gebühr aus (Faktor 2,0). Den Antrag stellen Sie beim Nachlassgericht oder über einen Notar.

Im Zweifel rechnen wir mit dem Standardfall (Faktor 2,0), der bei den meisten Erbscheinanträgen anfällt.

Voraussichtliche Erbscheinkosten
– €

Kostenberechnung

Nettonachlass (Grundlage)
Geschäftswertstufe (GNotKG Tabelle B)
Einfache Gebühr (1,0)
Angesetzter Faktor
Erbscheinkosten gesamt
Rechenweg anzeigen

    Sie stehen vor einem Erbfall und möchten wissen, welche Schritte als Nächstes anstehen? Wir begleiten Sie und strukturieren den Ablauf — von der Unterlagenbeschaffung bis zum Grundbuch.

    Kostenfreies Erstgespräch
    Dieser Rechner bietet eine unverbindliche erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung oder notarielle Kostenberechnung. Die tatsächlichen Kosten können im Einzelfall abweichen — etwa durch Auslagen, mehrere Erbscheine oder besondere Konstellationen. FABONO begleitet Sie und vermittelt bei Bedarf qualifizierte Steuerberater und Rechtsanwälte. Stand der Gebührentabelle: GNotKG Anlage 2 (Tabelle B), Fassung 01.06.2025.