AUS 20+ JAHREN ERBIMMOBILIEN-PRAXIS · CLAUDIO BONELLI

Erbschein und
Grundbuchberichtigung.

Bevor Sie eine geerbte Immobilie verkaufen, vermieten oder belasten können, muss Ihre Erbenstellung nachgewiesen und das Grundbuch berichtigt werden. Was nach Bürokratie klingt, ist in der Praxis der Schlüssel zu jeder Folgeentscheidung. Wir erklären den Ablauf — und übernehmen die Koordination.

Aus meiner Praxis

Was Erben mich am häufigsten fragen

Bei Erbschein und Grundbuch tauchen in meiner Praxis fast immer dieselben Fragen auf. Die fünf häufigsten — und wie ich Erben antworte.

1

Brauche ich immer einen Erbschein?

Frau Schneider erbt das Reihenhaus per notariellem Testament. Sie braucht keinen Erbschein — das beurkundete Testament reicht der Bank und dem Grundbuchamt.

2

Was kostet der Erbschein?

Familie Lehmann erbt einen Nachlass im Wert von 350.000 Euro. Der Erbschein kostet etwa 1.500 Euro — Gebühren beim Nachlassgericht plus Beglaubigungen. Für Ihren konkreten Nachlasswert können Sie die Kosten mit unserem Erbschein-Kostenrechner berechnen.

3

Bis wann muss ich das Grundbuch ändern lassen?

Herr Aydın lässt das Grundbuch nach 14 Monaten ändern — kostenfrei. Wartet er länger als zwei Jahre, fallen Gebühren an, bei 280.000 Euro Verkehrswert rund 600 Euro.

4

Müssen alle Erben gemeinsam ins Grundbuch?

Die drei Geschwister Aydın werden als Erbengemeinschaft eingetragen — gemeinschaftlich, ohne feste Quoten am Grundstück selbst.

5

Kann ich das Haus verkaufen, ohne Eintrag im Grundbuch?

Lisa möchte das Elternhaus rasch verkaufen. Ohne Grundbucheintrag geht das nicht — der Notar verlangt vor dem Kaufvertrag den aktuellen Auszug.

ZWEI WEGE ZUM ERBNACHWEIS

1

Notarielles Testament.

Mit notariell beglaubigtem Testament und Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts akzeptieren Banken, Grundbuchämter und Notare den Erbnachweis meist direkt — kein zusätzlicher Erbschein nötig, das spart Zeit und Gebühren.

2

Erbschein vom Nachlassgericht.

Bei privatschriftlichem Testament oder gesetzlicher Erbfolge wird in der Regel ein Erbschein nötig. Bei Erbengemeinschaften kann ein gemeinsamer Erbschein beantragt werden — das spart Kosten gegenüber Einzel-Erbscheinen.

DER ABLAUF

Vier Schritte —
vom Erbnachweis zur Grundbucheintragung.

1

Erbschein-Antrag vorbereiten

Vorbereitung der Antragsunterlagen, Termin beim Nachlassgericht, Nachweis der Erbenstellung. Bei Erbengemeinschaften beantragen wir gemeinsame Erbscheine — das spart erheblich Kosten.

2

Erbschein erhalten (4–10 Wochen)

Vom Antrag bis zum Erbschein vergehen meist vier bis zehn Wochen, bei einfachen Fällen schneller, bei komplexen Erbengemeinschaften länger. Wir bereiten die Unterlagen so vor, dass beim Nachlassgericht keine Rückfragen entstehen.

3

Grundbuchberichtigung einreichen

Mit Erbschein oder notariellem Testament wird der Berichtigungsantrag beim zuständigen Grundbuchamt eingereicht. Wir koordinieren mit dem Notar und überwachen die Bearbeitung.

4

Eintragung — innerhalb der Zwei-Jahres-Frist

Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Grundbuchberichtigung kostenfrei. Danach richten sich die Gebühren nach dem Immobilienwert und können vierstellig werden. Wir achten auf diese Frist.

Unsere Rolle: Vorbereitung der Anträge, Koordination mit Nachlassgericht, Notar und Grundbuchamt — als Nebenleistung zu unserer Maklertätigkeit. Die rechtliche Bewertung selbst übernimmt der zuständige Notar oder ein Anwalt. Bei Unklarheiten — etwa bei lückenhafter Erbenstellung, ausländischen Bezügen oder Pflichtteilsansprüchen — vermitteln wir an spezialisierte Erbrechtskanzleien aus unserem Netzwerk im Rhein-Main-Gebiet.

Aus den begleiteten Fällen

Fehler, die ich immer wieder sehe

Rund um Erbschein und Grundbuchberichtigung sehe ich immer wieder dieselben Fehler. Die fünf teuersten.

1

Die Zwei-Jahres-Frist verpassen.

Eine Witwe lässt das Grundbuch erst nach drei Jahren ändern. Statt kostenfrei zahlt sie nun rund 800 Euro Gebühren — Geld, das niemand wiederbekommt.

2

Erbschein beantragen, obwohl er nicht nötig wäre.

Bei notariellem Testament ist der Erbschein meist überflüssig. Wer ihn trotzdem beantragt, zahlt unnötig vier- bis fünfstellig.

3

Falsche Wertangabe beim Erbschein.

Herr Kovač gibt den Hofwert zu niedrig an. Beim Verkauf zwei Jahre später fragt das Finanzamt zurück. Nachgemeldet wird mit Verzugszuschlag.

4

Unterlagen nicht vollständig einreichen.

Die Erbengemeinschaft Lehmann vergisst die Sterbeurkunde im Original. Vier Wochen Verzögerung beim Grundbuchamt — die Bank wartet derweil mit der Anschlussfinanzierung.

5

Verzicht eines Erben formlos regeln.

Ein Bruder verzichtet mündlich auf seinen Anteil am Haus. Ohne notarielle Erklärung zählt das nichts. Beim Verkauf später blockiert er den Notartermin.

HÄUFIGE FRAGEN

Brauche ich immer einen Erbschein?

Nein. Wenn ein notariell beglaubigtes Testament mit Eröffnungsprotokoll vorliegt, akzeptieren Banken, Grundbuchämter und Notare dieses meist als Erbnachweis. Liegt nur ein privatschriftliches Testament vor oder gibt es kein Testament, ist der Erbschein in der Regel notwendig.

Wie lange dauert ein Erbschein?

Vom Antrag bis zum Erbschein vergehen meist vier bis zehn Wochen, bei einfachen Fällen schneller, bei komplexen Erbengemeinschaften länger. Wir bereiten die Unterlagen vor, damit beim Nachlassgericht keine Nachfragen entstehen, die zusätzliche Wochen kosten.

Was kostet die Grundbuchberichtigung?

Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist sie kostenfrei. Danach richten sich die Kosten nach dem Wert des Grundstücks und betragen typischerweise einige hundert bis wenige tausend Euro. Eine wichtige Frist, die wir nicht aus den Augen lassen.

Welche Unterlagen brauche ich für den Erbschein-Antrag?

Für den Erbschein-Antrag beim Nachlassgericht benötigen Sie: Sterbeurkunde, eigene Geburts-/Heiratsurkunde zum Nachweis der Verwandtschaft, Personalausweis, ggf. das Testament im Original mit Eröffnungsprotokoll und bei Erbengemeinschaft die Angabe aller Miterben. Bei gesetzlicher Erbfolge auch Sterbeurkunden vorverstorbener Verwandter. Wir helfen bei der Beschaffung und Strukturierung.

Was passiert, wenn das Grundbuch nicht umgeschrieben wird?

Solange das Grundbuch nicht berichtigt ist, können Sie die Immobilie weder verkaufen noch beleihen — und Sie lassen womöglich eine Frist verstreichen: Wer den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall stellt, zahlt für die Grundbuchberichtigung nichts. Danach richten sich die Gebühren nach dem Wert der Immobilie und können vierstellig werden. Banken verlangen bei Krediten zwingend einen aktuellen Grundbuchauszug mit Ihnen als Eigentümer. Wir kümmern uns um den Antrag.

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