Orientierungsrechner
Was kostet die Schenkung einer Immobilie?
Wer eine Immobilie zu Lebzeiten überträgt, löst Schenkungsteuer aus — nach denselben Steuerklassen und Freibeträgen wie bei der Erbschaft. Der Vorteil: Der Freibetrag steht alle zehn Jahre neu zur Verfügung. Dieser Rechner gibt Ihnen eine erste Orientierung, wie hoch die Steuer ausfallen könnte.
Schritt 1 von 4
Verwandtschaft zum Schenker
Steuerklasse und Freibetrag richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen der schenkenden und der beschenkten Person.
Schritt 2 von 4
Wert der Schenkung
Maßgeblich ist der Verkehrswert der geschenkten Immobilie. Übernimmt die beschenkte Person Schulden (etwa ein Restdarlehen), mindern diese den steuerpflichtigen Wert.
Behält sich der Schenker ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch vor, mindert das den Wert zusätzlich — das bildet dieser Rechner nicht ab.
Schritt 3 von 4
Familienheim
Die Schenkung des selbst genutzten Familienheims unter Ehegatten ist steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG) — ohne Haltefrist und ohne Wertgrenze.
Rechenweg
Rechenweg im Detail
Ob Schenkung oder Erbe der günstigere Weg ist, hängt vom Einzelfall ab — Werte, Fristen und die persönliche Situation spielen zusammen. Wir strukturieren die Ausgangslage und vermitteln für die verbindliche Gestaltung an Steuerberater und Notare.
Kostenfreies ErstgesprächSchenken oder vererben?
Der Rechner zeigt die Schenkungsteuer — der Ratgeber vergleicht Schenkung und Erbe als Wege der Vermögensübertragung und ordnet Vor- und Nachteile ein.
Zum Ratgeber: Schenken oder vererben