Orientierungsrechner

Wie hoch ist mein Pflichtteil?

Enterbte nahe Angehörige haben einen Pflichtteil — einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser Rechner gibt Ihnen in wenigen Schritten eine erste schematische Orientierung, wie hoch dieser Anspruch ausfallen könnte. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Schritt 1 von 5

Wer macht den Pflichtteil geltend?

Pflichtteilsberechtigt sind nur nahe Angehörige: die Kinder (und an ihrer Stelle Enkel), der Ehegatte oder die eingetragene Partnerin bzw. der Partner, und — wenn es keine Kinder gibt — die Eltern des Erblassers.

Schritt 2 von 5

Ehegatte des Erblassers

Ob zum Zeitpunkt des Erbfalls ein Ehegatte lebte und in welchem Güterstand — das bestimmt, wie groß der gesetzliche Erbteil und damit der Pflichtteil ausfällt.

Ohne Ehevertrag gilt fast immer die Zugewinngemeinschaft. Im Zweifel rechnen wir damit.

Schritt 3 von 5

Kinder des Erblassers

Wie viele Kinder hatte der Erblasser insgesamt? Maßgeblich ist die Zahl der Stämme — jedes lebende Kind und jedes vorverstorbene Kind mit eigenen Nachkommen zählt als ein Stamm. Bei einem enterbten Kind zählt es selbst mit.

Eheliche, nichteheliche und adoptierte Kinder zählen gleich. Stiefkinder ohne Adoption zählen gesetzlich nicht.

Schritt 4 von 5

Wert des Nachlasses

Der Pflichtteil bemisst sich am Nettowert des Nachlasses zum Todeszeitpunkt (§ 2311 BGB). Geben Sie den Verkehrswert des Vermögens an — und, falls vorhanden, die Schulden des Verstorbenen.

Immobilien zum Verkehrswert, Bankguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge, Wertgegenstände.

Restdarlehen, offene Rechnungen, Bestattungskosten und Nachlassverbindlichkeiten mindern den Nachlasswert.

Nettonachlass (Berechnungsgrundlage) – €
Voraussichtlicher Pflichtteil
– €

Rechenweg

Rolle des Berechtigten
Gesetzlicher Erbteil (Quote)
Pflichtteilsquote (½ davon)
Nettonachlass
Pflichtteil (Geldanspruch)

Sie möchten einen Pflichtteil geltend machen oder abwehren — oder wissen, was Ihre geerbte Immobilie überhaupt wert ist? Wir begleiten Sie, strukturieren die Situation und vermitteln bei rechtlichen Fragen an Fachanwälte für Erbrecht.

Kostenfreies Erstgespräch
Dieser Rechner bietet eine unverbindliche, schematische Orientierung. Er bildet nur die häufigsten Konstellationen ab und berücksichtigt keine Pflichtteilsergänzungsansprüche (etwa durch Schenkungen zu Lebzeiten, § 2325 BGB), keine anrechenbaren Vorempfänge, keine Ausschlagung und keine besonderen Güterstandsfolgen. Maßgeblich ist stets die Prüfung des Einzelfalls durch eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt. Der Nachlasswert (insbesondere von Immobilien) ist häufig selbst strittig. FABONO begleitet Sie und vermittelt bei Bedarf qualifizierte Fachanwälte für Erbrecht.