Orientierungsrechner
Wie hoch ist mein Pflichtteil?
Enterbte nahe Angehörige haben einen Pflichtteil — einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser Rechner gibt Ihnen in wenigen Schritten eine erste schematische Orientierung, wie hoch dieser Anspruch ausfallen könnte. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Schritt 1 von 5
Wer macht den Pflichtteil geltend?
Pflichtteilsberechtigt sind nur nahe Angehörige: die Kinder (und an ihrer Stelle Enkel), der Ehegatte oder die eingetragene Partnerin bzw. der Partner, und — wenn es keine Kinder gibt — die Eltern des Erblassers.
Schritt 2 von 5
Ehegatte des Erblassers
Ob zum Zeitpunkt des Erbfalls ein Ehegatte lebte und in welchem Güterstand — das bestimmt, wie groß der gesetzliche Erbteil und damit der Pflichtteil ausfällt.
Ohne Ehevertrag gilt fast immer die Zugewinngemeinschaft. Im Zweifel rechnen wir damit.
Schritt 3 von 5
Kinder des Erblassers
Wie viele Kinder hatte der Erblasser insgesamt? Maßgeblich ist die Zahl der Stämme — jedes lebende Kind und jedes vorverstorbene Kind mit eigenen Nachkommen zählt als ein Stamm. Bei einem enterbten Kind zählt es selbst mit.
Eheliche, nichteheliche und adoptierte Kinder zählen gleich. Stiefkinder ohne Adoption zählen gesetzlich nicht.
Schritt 4 von 5
Wert des Nachlasses
Der Pflichtteil bemisst sich am Nettowert des Nachlasses zum Todeszeitpunkt (§ 2311 BGB). Geben Sie den Verkehrswert des Vermögens an — und, falls vorhanden, die Schulden des Verstorbenen.
Immobilien zum Verkehrswert, Bankguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge, Wertgegenstände.
Restdarlehen, offene Rechnungen, Bestattungskosten und Nachlassverbindlichkeiten mindern den Nachlasswert.
Rechenweg
Sie möchten einen Pflichtteil geltend machen oder abwehren — oder wissen, was Ihre geerbte Immobilie überhaupt wert ist? Wir begleiten Sie, strukturieren die Situation und vermitteln bei rechtlichen Fragen an Fachanwälte für Erbrecht.
Kostenfreies ErstgesprächPflichtteil verstehen
Der Rechner zeigt die Höhe — im Ratgeber lesen Sie, wer pflichtteilsberechtigt ist, wie der Anspruch geltend gemacht wird und welche Fristen gelten.
Zum Ratgeber: Pflichtteil