Orientierungsrechner

Wer erbt wie viel? Gesetzliche Erbquote

Kurz beantwortet

Dann greift die gesetzliche Erbfolge. Sind Ehepartner und Kinder da und wurde nie ein Ehevertrag geschlossen, erbt der Ehepartner die Hälfte und die Kinder teilen sich die andere Hälfte. Gibt es keine Kinder, erbt der Ehepartner drei Viertel; das letzte Viertel geht an die Eltern des Verstorbenen oder an deren Kinder. Ohne Ehepartner teilen die Kinder alles zu gleichen Teilen. Enkel erben nur, wenn ihr Elternteil vorher gestorben ist.

Wenn kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Dieser Erbrechner zeigt Ihnen eine erste schematische Orientierung, wie sich der Nachlass nach dem Gesetz verteilt — abhängig von Güterstand und Verwandtschaft. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Schritt 1 von 5

Gibt es ein Testament oder einen Erbvertrag?

Diese Frage entscheidet alles: Liegt eine letztwillige Verfügung vor, gilt die gesetzliche Erbfolge nicht — dann sind die hier berechneten Quoten nicht maßgeblich.

Schritt 2 von 5

Ehegatte oder eingetragene(r) Partner(in)

Lebte zum Zeitpunkt des Erbfalls ein Ehegatte oder eine eingetragene Lebenspartnerin / ein eingetragener Lebenspartner?

Ohne Ehevertrag gilt fast immer die Zugewinngemeinschaft. Im Zweifel rechnen wir damit.

Schritt 3 von 5

Kinder und Abkömmlinge

Erben erster Ordnung sind die Kinder des Erblassers. Vorverstorbene Kinder werden durch ihre eigenen Kinder (Enkel) ersetzt — man spricht von Erbfolge „nach Stämmen“.

Eheliche, nichteheliche und adoptierte Kinder zählen gleichermaßen. Stiefkinder ohne Adoption zählen gesetzlich nicht.

Jedes solche vorverstorbene Kind bildet einen eigenen „Stamm“, dessen Anteil an dessen Kinder (die Enkel) fällt.

Schritt 4 von 5

Weitere Verwandte

Diese Angaben werden nur relevant, wenn keine Kinder oder Abkömmlinge vorhanden sind. Dann erben Verwandte zweiter Ordnung (Eltern, Geschwister) und erst danach dritter Ordnung (Großeltern).

Gesetzliche Erbquote — schematisch
ErbeQuoteAnteil

Sie stehen vor einer Erbengemeinschaft oder einer geerbten Immobilie und fragen sich, wie es weitergeht? Wir begleiten Sie, strukturieren die Situation und vermitteln bei rechtlichen Fragen an Fachanwälte.

Kostenfreies Erstgespräch

Der Rechner arbeitet vollständig in Ihrem Browser. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert.

Dieser Rechner bietet eine unverbindliche, schematische Orientierung zur gesetzlichen Erbfolge nach dem BGB. Er bildet Testament/Erbvertrag, Pflichtteilsansprüche, Ausschlagung, Erbverzicht, Erbunwürdigkeit sowie viele Sonderkonstellationen nicht oder nur vereinfacht ab und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist stets die Prüfung des Einzelfalls durch eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt oder eine Notarin / einen Notar. FABONO begleitet Sie und vermittelt bei Bedarf qualifizierte Berufsträger.

Praxis-Einschätzung

„Über eine Zahl gibt es in Erbengemeinschaften mehr Streit als über den Wert der Immobilie: den Anteil des überlebenden Ehepartners. Wer nie einen Ehevertrag gemacht hat, ist automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Dann erbt der Ehepartner neben den Kindern die Hälfte — und nicht ein Viertel, wie viele vermuten. Diese Verwechslung habe ich schon Familien über Monate entzweien sehen.“

— Claudio Bonelli, Geschäftsführer · Immobiliengutachter

Wer überhaupt erbt: die Ordnungen

Ohne Testament bestimmt das Gesetz die Erben, und zwar in Ordnungen. Der Grundsatz ist einfach und wird trotzdem ständig missverstanden: Lebt auch nur eine Person einer näheren Ordnung, sind alle ferneren vollständig ausgeschlossen.

  • Erste Ordnung: Kinder des Verstorbenen, deren Kinder, deren Enkel
  • Zweite Ordnung: Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen, also seine Geschwister, Nichten und Neffen
  • Dritte Ordnung: Großeltern und deren Nachkommen, also Onkel, Tanten, Cousins

Ein Beispiel: Hinterlässt jemand eine Tochter und drei Geschwister, erbt die Tochter alles. Die Geschwister gehen leer aus — nicht weil sie vergessen wurden, sondern weil sie einer ferneren Ordnung angehören.

Der Ehepartner steht außerhalb dieses Systems und erbt immer daneben. Wie viel, hängt davon ab, welche Ordnung sonst noch da ist.

Grundlage: §§ 1924 bis 1929 BGB, für den Ehepartner § 1931 BGB.

Warum die Quote bei einer Immobilie besonders schwierig ist

Bei Geld ist eine Quote unproblematisch — man teilt und ist fertig. Bei einer Immobilie funktioniert das nicht, und der Grund liegt in einer Konstruktion, die viele Erben zum ersten Mal in ihrem Leben erklärt bekommen.

Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Ihnen gehört nicht jeweils ein Stück des Hauses, sondern allen zusammen das ganze Haus. Niemand hat ein Zimmer, einen Anteil an der Küche oder ein Drittel des Dachs. Es gibt nur einen ungeteilten Gegenstand und mehrere Berechtigte.

Daraus folgt praktisch — und hier wird es oft verwechselt:

  • Verkaufen geht nur einstimmig. Ein Einzelner kann es blockieren.
  • Verwalten — Reparaturen, Versicherung, Instandhaltung — geht dagegen mit Mehrheit, gerechnet nach Erbanteilen, nicht nach Köpfen. Wer ein Drittel erbt, hat ein Drittel der Stimmen.
  • Bei Gefahr im Verzug darf jeder Miterbe allein handeln. Wenn im geerbten Haus eine Leitung bricht und die Geschwister nicht erreichbar sind, muss niemand auf eine Abstimmung warten.
  • Wer selbst einzieht, muss den anderen dafür etwas zahlen. Kostenloses Wohnen im gemeinsamen Haus ist keine Selbstverständlichkeit.
  • Kosten trägt jeder nach seiner Quote — auch der, der die Immobilie nie sehen will.

Genau an dieser Konstruktion scheitern die meisten Erbengemeinschaften. Nicht am Geld, sondern daran, dass niemand allein handeln kann — außer im Notfall.

Grundlage: § 2032 BGB für die Gemeinschaft, §§ 2038 Abs. 2 und 745 BGB für die Verwaltung mit Mehrheit, § 2040 BGB für Verfügungen, § 744 Abs. 2 BGB für Notmaßnahmen.

Was die Quote nicht beantwortet

Die Erbquote sagt, wem wie viel vom Ganzen zusteht. Sie sagt nicht, wer was bekommt. Drei Dinge kommen deshalb obendrauf und werden regelmäßig übersehen:

Vermächtnisse. Wenn im Testament steht „meine Uhr bekommt mein Neffe“, ist der Neffe kein Erbe. Er hat einen Anspruch gegen die Erben auf Herausgabe der Uhr — die Quoten ändert das nicht.

Der Pflichtteil. Wer enterbt wurde, hat trotzdem einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte seiner gesetzlichen Quote. Dieser Anspruch belastet den Nachlass, bevor verteilt wird.

Der Hausrat. Möbel, Geschirr, Erinnerungsstücke — rechtlich Teil des Nachlasses, praktisch die häufigste Streitquelle. Der Wert ist meist gering, der emotionale Einsatz hoch. Wer die Immobilie ordnet, sollte den Hausrat nicht bis zuletzt liegen lassen.

Häufige Fragen zur gesetzlichen Erbfolge

Wie viel erbt der Ehepartner bei Gütertrennung oder Gütergemeinschaft?

Bei Gütertrennung erbt der Ehepartner neben einem Kind die Hälfte, neben zwei Kindern ein Drittel, neben drei oder mehr Kindern ein Viertel (§ 1931 Abs. 4 BGB). Bei Gütergemeinschaft bleibt es neben Kindern bei einem Viertel — das pauschale Viertel aus dem Zugewinnausgleich fällt hier weg. Dafür gehört dem überlebenden Ehepartner die Hälfte des gemeinsamen Vermögens ohnehin schon; in den Nachlass fällt nur der Anteil des Verstorbenen daran (§ 1482 BGB). Beide Güterstände entstehen nur durch einen Ehevertrag. Wer keinen geschlossen hat, lebt in der Zugewinngemeinschaft.

Was ist, wenn ein Kind vor dem Erblasser gestorben ist?

Dann teilen sich dessen Kinder den Anteil, der ihm zugestanden hätte. Ein Beispiel ohne Ehepartner: Der Verstorbene hatte zwei Kinder, eines davon ist vorher gestorben und hinterlässt selbst zwei Kinder. Dann erbt das lebende Kind die Hälfte, die beiden Enkel je ein Viertel. Hinterlässt das vorverstorbene Kind keine eigenen Nachkommen, erben die übrigen Kinder einfach zu gleichen Teilen mehr (§ 1924 Abs. 3 und 4 BGB).

Erben Stiefkinder?

Nur nach Adoption oder wenn sie im Testament stehen. Das trifft Patchwork-Familien oft unvorbereitet, gerade wenn die Kinder jahrzehntelang im selben Haushalt gelebt haben. Umgekehrt gilt dasselbe in die andere Richtung: Leibliche Kinder erben auch dann, wenn der Kontakt seit Jahren abgebrochen ist. Wer daran etwas ändern will, muss es zu Lebzeiten schriftlich festhalten.

Kann ich meinen Erbteil verkaufen, ohne die anderen zu fragen?

Ja. Jeder Miterbe darf über seinen Anteil am gesamten Nachlass verfügen und ihn verkaufen; der Vertrag muss notariell beurkundet werden. Das Haus selbst können Sie nicht verkaufen — dafür müssen alle Miterben zustimmen, und über einzelne Nachlassgegenstände kann niemand allein verfügen (§ 2033 BGB). Die Miterben haben außerdem ein Vorkaufsrecht: Sobald der Kaufvertrag mit einem Dritten steht, können sie innerhalb von zwei Monaten zu denselben Bedingungen selbst eintreten (§ 2034 BGB).

Ändert ein Testament die Quoten?

Ja. Wer ein Testament schreibt, kann die gesetzlichen Anteile verschieben, einzelne Personen bedenken und andere übergehen. Der Rechner oben zeigt deshalb nur, wie die Verteilung ohne Testament aussieht. Eine Grenze bleibt: Nahe Angehörige, die übergangen wurden, behalten ihren Pflichtteil. Wie hoch der ausfällt, rechnet unser Pflichtteil-Rechner aus.

Die Quote ist ein Bruchteil, kein Betrag

Ein Drittel von was? Diese Frage kommt in jeder Erbengemeinschaft spätestens dann, wenn einer aussteigen will. Die Quote steht fest, sobald die Erbfolge geklärt ist. Der Betrag dahinter steht erst fest, wenn der Wert der Immobilie feststeht. Solange jeder Miterbe eine andere Zahl im Kopf hat, verhandeln drei Leute über drei verschiedene Häuser. Wir ermitteln den Verkehrswert und legen ihn allen Miterben gleichzeitig vor.