DATEN-REPORT · RHEIN-MAIN

Erben & Immobilien im Rhein-Main-Gebiet —
die Zahlen.

Jedes Jahr veröffentlichen das Statistische Bundesamt und die statistischen Landesämter, wie viel Vermögen vererbt und verschenkt wird — und welchen Anteil daran Immobilien haben. Wir tragen die für das Rhein-Main-Gebiet relevanten Zahlen zusammen und ordnen sie aus der Praxis ein: Was bedeuten sie konkret für jemanden, der ein geerbtes Haus oder eine geerbte Wohnung in Wiesbaden, Mainz oder Frankfurt verkaufen, vermieten oder halten möchte?

Stand: Juli 2026. Datengrundlage: Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2024 (aktuellster verfügbarer Jahrgang). Quellen am Ende der Seite. Wir aktualisieren diesen Report jährlich, sobald die neuen Jahreszahlen vorliegen.

Die große Linie:
Deutschland vererbt Rekordvermögen — Immobilien stehen im Zentrum.

Für das Jahr 2024 setzten die Finanzverwaltungen bundesweit rund 13,3 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer fest — ein neuer Höchststand und ein Plus von 12,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auf die Erbschaftsteuer allein entfielen davon 8,5 Milliarden Euro.

Für Erben ist eine andere Zahl aufschlussreicher: das übertragene Grundvermögen — also bebaute und unbebaute Grundstücke. Bundesweit wurden 2024 rund 46,4 Milliarden Euro an Grundvermögen steuerlich erfasst; allein bei den Erbschaften (ohne Schenkungen) waren es 27,4 Milliarden Euro. Die Immobilie ist damit der mit Abstand wichtigste Sachwert, der in Deutschland von einer Generation zur nächsten übergeht. Wer eine Immobilie erbt, ist also kein Einzelfall, sondern Teil der größten Vermögensübertragung, die es in der Bundesrepublik je gab.

Ein Wort zur Schreibweise: Im Alltag heißt sie Erbschaftssteuer, in Gesetz und Statistik Erbschaftsteuer — gemeint ist dieselbe Abgabe. Bemerkenswert am Rande: Die amtliche Erbschaftsteuerstatistik wird vom Statistischen Bundesamt erstellt — mit Sitz in Wiesbaden, mitten in unserem Kerngebiet.

Rhein-Main konkret:
Hessen und Rheinland-Pfalz 2024.

Das Rhein-Main-Gebiet liegt auf zwei Bundesländern: Wiesbaden und Frankfurt gehören zu Hessen, Mainz zu Rheinland-Pfalz. Beide Länder veröffentlichen eigene Zahlen.

HESSEN 2024

9,6 Mrd. €
übertragen.

In Hessen wurden 2024 rund 9,6 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt, davon 6,5 Milliarden (67 %) durch Erbschaften. Der Landeshaushalt nahm daraus 1,2 Milliarden Euro Steuer ein — trotz geringerer Übertragungssumme als 2023 deutlich mehr.

STEUERSATZ HESSEN

20,2 %
im Schnitt.

Der durchschnittliche Steuersatz auf steuerpflichtige Erbschaften und Schenkungen stieg 2024 auf 20,2 Prozent, nach 17,4 Prozent im Jahr 2023. Wie hoch die Steuer im Einzelfall ausfällt, hängt stark vom Verwandtschaftsgrad und den Freibeträgen ab.

RHEINLAND-PFALZ 2024

1,75 Mrd. €
Steuer.

In Rheinland-Pfalz setzten die Finanzbehörden 2024 rund 1,75 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer fest — fast das Vierfache des Vorjahres, getrieben von einzelnen sehr hohen Übertragungen. Mainz gehört zu diesem Aufkommen.

Eine regionale Besonderheit macht das Rhein-Main-Gebiet in der Statistik sogar direkt sichtbar: In Hessen wird die Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht vom örtlichen Wohnsitz-Finanzamt bearbeitet, sondern zentral von drei Schwerpunkt-Finanzämtern. Das Finanzamt Fulda ist dabei für das gesamte Rhein-Main-Gebiet zuständig — darunter Wiesbaden und Frankfurt — und bearbeitet rund 92.000 der etwa 140.000 hessischen Fälle pro Jahr, also den Großteil. In Rheinland-Pfalz übernimmt das Finanzamt Kusel-Landstuhl zentral alle Erbschaftsteuerfälle, auch die aus Mainz. Das örtliche Finanzamt ist jeweils nur für die Grundstücksbewertung zuständig.

Was diese Zahlen für Erben
einer Rhein-Main-Immobilie bedeuten.

Zahlen allein helfen niemandem, der gerade ein Haus geerbt hat. Was wir in der täglichen Begleitung von Erben im Rhein-Main-Gebiet aus diesen Statistiken ableiten:

Der steigende Steuersatz macht die Bewertung wichtiger, nicht die Immobilie kleiner. Wenn der durchschnittliche Steuersatz binnen eines Jahres von 17,4 auf 20,2 Prozent klettert, entscheidet die Frage, mit welchem Wert eine Immobilie in die Erbschaftsteuer eingeht, über spürbar unterschiedliche Beträge. Das Finanzamt setzt für die Bewertung ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren an — und wir erleben in gefragten Lagen wie Wiesbaden oder Frankfurt häufig, dass dieser Wert über dem tatsächlich erzielbaren Preis liegt. In solchen Fällen lässt sich der Ansatz mit einem qualifizierten Gegengutachten anfechten.

Die Freibeträge entscheiden, ob überhaupt Steuer anfällt. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro, Enkel in der Regel 200.000 Euro. In vielen Erbfällen bleibt eine einzelne Immobilie außerhalb der teuersten Lagen damit steuerfrei — bei Frankfurter Premium-Objekten oder mehreren Immobilien im Nachlass sieht das schnell anders aus. Wie hoch die individuelle Steuer ausfällt, klärt ein Steuerberater; wir vermitteln bei Bedarf.

Die Fristen laufen früh. Der Erwerb muss dem zuständigen Finanzamt innerhalb von drei Monaten angezeigt werden (§ 30 ErbStG). Wer das Erbe ausschlagen möchte, hat dafür nur sechs Wochen (§ 1944 BGB). Gerade bei geerbten Immobilien mit unklarem Zustand oder möglichen Schulden ist diese kurze Frist der Grund, warum eine frühe Orientierung sinnvoll ist.

Der Verkehrswert entscheidet — und der hängt am lokalen Markt. Ob sich Verkauf, Vermietung oder Selbstnutzung lohnt, lässt sich nur mit einer realistischen Einschätzung des heutigen Marktwerts beurteilen. Die Erbschaftsteuer-Statistik sagt, wie viel Immobilienvermögen übergeht; sie sagt nichts darüber, was ein konkretes Objekt heute am Markt bringt. Was ein Haus oder eine Wohnung aktuell wert ist, zeigen die aktuellen Immobilienpreise im Rhein-Main-Gebiet — die Marktpreis-Basis, auf der wir jede geerbte Immobilie einzeln einordnen.

Einordnung:
Die Erbschaftswelle läuft weiter.

Die Jahreswerte schwanken — einzelne sehr große Übertragungen können eine Landesstatistik stark bewegen, wie das rheinland-pfälzische Ergebnis 2024 zeigt. Der langfristige Trend ist aber eindeutig: Die geburtenstarken Jahrgänge übertragen ihre Eigentumsbestände an die nächste Generation, und ein erheblicher Teil dieses Vermögens steckt in Immobilien. Für das Rhein-Main-Gebiet mit seinen hohen Immobilienwerten bedeutet das: Erbfälle mit Immobilienbezug werden häufiger und wertvoller — und die Fragen nach Bewertung, Steuer, Erbengemeinschaft und Verkauf drängender.

Wir begleiten Erben durch genau diese Fragen — von der ersten Orientierung über die Wertermittlung bis zum Notartermin. Auch die laufende Grundsteuer nach der Reform 2025 ordnen wir für Erbimmobilien im Rhein-Main-Gebiet gesondert ein. Rechtliche und steuerliche Fragen ordnen wir ein und vermitteln an Fachanwälte und Steuerberater, wo eine verbindliche Beratung nötig ist.

Dieser Report ist Teil unserer Erbimmobilien-Zahlen für das Rhein-Main-Gebiet — alle Datenreports im Überblick.

Quellen

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