Das Vermögen ist da. Nur die Erben wissen nichts davon.
EINWURF · Claudio Bonelli
Bankkonten, Depots, PayPal, Kryptowährungen und digitale Verträge gehören längst zum Nachlass. Nach einem Todesfall stellt sich deshalb immer häufiger eine Frage, die es bei einem Haus so kaum gibt: Wissen die Erben überhaupt, dass das Vermögen existiert?
Bei einer Immobilie ist die Ausgangslage vergleichsweise einfach. Das Haus steht da. Es gibt eine Adresse, ein Grundbuch, Grundsteuerbescheide, Versicherungen und vielleicht Mieter. Selbst wenn zunächst nicht feststeht, wer Erbe geworden ist, lässt sich die Immobilie kaum übersehen.
Bei digital verwaltetem Vermögen ist das anders.
Ein Depot bei einer Direktbank kann vollständig online geführt werden. Kontoauszüge liegen nur im elektronischen Postfach. Ein PayPal-Konto taucht möglicherweise nur noch im E-Mail-Verkehr auf. Kryptowährungen können auf einer Wallet liegen, von deren Existenz in der Familie niemand weiß.
Nach einem Todesfall müssen Erben deshalb nicht nur klären, wem etwas gehört, sondern immer häufiger zunächst, was überhaupt vorhanden ist.
Wie viel Vermögen nicht gefunden wird, weiß niemand genau
Für nachrichtenlose Bankkonten und Wertpapiervermögen gibt es in Deutschland bis heute keine belastbare Gesamtzahl.¹
Der Bundesrat hat das Problem in seinem Gesetzentwurf zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener aufgegriffen. Der Entwurf wurde 2025 als Bundestagsdrucksache 21/1396 in den Deutschen Bundestag eingebracht.¹
Darin werden zwei sehr unterschiedliche Schätzungen genannt.
Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen geht aufgrund von Erkenntnissen seiner Prüfungsdienste von bis zu 300 Millionen Euro nachrichtenlosem Geldvermögen in Nordrhein-Westfalen aus. Auf Deutschland hochgerechnet werden daraus bis zu zwei Milliarden Euro abgeleitet.¹
Der Verband Deutscher Erbenermittler schätzt das bundesweite Volumen dagegen auf bis zu neun Milliarden Euro.¹
Beides sind Schätzungen. Eine amtlich festgestellte Summe für Deutschland gibt es nicht.¹
Gerade diese Spannbreite ist auffällig. Über Immobilienvermögen, Erbschaftsteuer oder Nachlasswerte liegen zahlreiche Statistiken vor. Bei Vermögen, dessen Inhaber beziehungsweise Rechtsnachfolger für ein Kreditinstitut nicht mehr erreichbar sind, kennen wir nicht einmal die Größenordnung zuverlässig.
Die Digitalisierung verändert die Suche nach dem Nachlass
Der Bundesrat nennt in seinem Gesetzentwurf ausdrücklich die zunehmende Digitalisierung des Bankgeschäfts als einen Grund dafür, dass Vermögenswerte für Erben schwerer auffindbar sein können.¹
Das lässt sich im Alltag leicht nachvollziehen.
Früher kamen Kontoauszüge mit der Post. Sparbücher lagen in Schubladen. Depotauszüge, Versicherungspolicen und Bankunterlagen wurden in Ordnern abgelegt.
Heute kann das gesamte Finanzleben auf einem Smartphone stattfinden.
Wer keinen Zugang zum E-Mail-Postfach oder zu den Unterlagen des Verstorbenen hat, kennt möglicherweise nicht einmal alle Banken, bei denen Konten oder Depots geführt wurden.
Hinzu kommen Zahlungsdienste, Kundenkonten, Cloud-Speicher, kostenpflichtige Abonnements und Kryptowerte.
Der digitale Nachlass besteht deshalb nicht nur aus Fotos, E-Mails oder Profilen in sozialen Netzwerken. Er kann Vermögen enthalten – genauso wie laufende Verpflichtungen.
Nur 32 Prozent haben ihren digitalen Nachlass geregelt
Eine repräsentative Untersuchung des Digitalverbands Bitkom aus dem Jahr 2025 zeigt, wie wenig darauf vorbereitet wird.²
Danach hatten lediglich 32 Prozent der Internetnutzer in Deutschland ihren digitalen Nachlass ganz oder teilweise geregelt.²
Nur 16 Prozent hatten vollständige Regelungen getroffen. Weitere 16 Prozent hatten sich zumindest teilweise darum gekümmert.²
Interessant ist auch die Entwicklung: 2021 waren es noch 40 Prozent, 2023 noch 37 Prozent.²
Für die Untersuchung wurden 1.003 Personen ab 16 Jahren befragt, darunter 917 Internetnutzer. Bitkom bezeichnet die Gesamtbefragung als repräsentativ.²
Bei denjenigen, die bereits vorgesorgt hatten, hatten 77 Prozent Zugangsdaten oder PINs zu Geräten hinterlegt. Jeweils 45 Prozent hatten Vorsorge für Online-Banking beziehungsweise E-Mail- und Messengerkonten getroffen. Nur 15 Prozent hatten testamentarische Regelungen zum digitalen Nachlass getroffen.²
Ein PayPal-Konto, von dem die Witwe die Zugangsdaten nicht kannte
Dass es dabei nicht nur um theoretische Fragen geht, zeigte im Juli 2026 ein Fall, den die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt öffentlich gemacht hat.⁴
Eine Witwe sah sich mit einem Mahnbescheid wegen einer angeblichen PayPal-Forderung über ursprünglich 89,99 Euro zuzüglich weiterer Kosten konfrontiert.⁴
Der zugrunde liegende Zahlungsvorgang sollte aus dem Jahr 2026 stammen. Der Ehemann, auf dessen Namen das PayPal-Konto geführt wurde, war zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben.⁴
Die Witwe kannte nach Angaben der Verbraucherzentrale weder die Zugangsdaten zum PayPal-Konto ihres Mannes noch die Daten für dessen E-Mail-Postfach. Sie konnte deshalb zunächst nicht nachvollziehen, wie die Forderung entstanden war.⁴
Der Fall betrifft zwar einen überschaubaren Betrag. Das Problem dahinter ist größer.
Nach einem Todesfall müssen nicht nur Guthaben gefunden werden. Auch Zahlungsdienste, Verträge, Abonnements oder offene Forderungen können weiterbestehen.
Rechtlich geerbt heißt nicht automatisch praktisch gefunden
Die rechtliche Ausgangslage beim digitalen Nachlass hat der Bundesgerichtshof bereits 2018 grundsätzlich geklärt.³
Im sogenannten Facebook-Verfahren entschied der BGH, dass der Nutzungsvertrag eines sozialen Netzwerks grundsätzlich nach § 1922 BGB auf die Erben übergeht. Die Erben haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zum vollständigen Benutzerkonto und den dort gespeicherten Kommunikationsinhalten.³
Das Urteil vom 12. Juli 2018, Az. III ZR 183/17, gehört zu den grundlegenden Entscheidungen zum digitalen Nachlass.³
Der entscheidende praktische Unterschied bleibt trotzdem bestehen:
Ein Erbe kann nur nach einem Konto fragen, dessen Existenz er kennt.
Für sämtliche Bankverbindungen, Onlinekonten, Depots und digitalen Vermögenswerte eines Menschen gibt es bislang keine zentrale Nachlassübersicht.
Genau hier setzt der Bundesratsvorschlag für nachrichtenlose Bank- und Wertpapiervermögen an. Vorgesehen ist ein zentrales, öffentlich einsehbares Register beim Bundesamt für Justiz, über das Erben Hinweise auf bislang unbekannte Vermögensanlagen Verstorbener finden könnten.¹
Im September 2026 wurde die Diskussion im Bundestag erneut aufgegriffen. Ein Antrag vom 14. September 2026 fordert ebenfalls ein zentrales Melderegister für nachrichtenlose Konten. In diesem Antrag wird eine Schätzspanne von vier bis neun Milliarden Euro genannt. Auch dabei handelt es sich nicht um eine amtlich festgestellte Vermögenssumme.⁶
Bei Kryptowährungen kann der Schlüssel wichtiger sein als der Erbschein
Noch schwieriger kann die Situation bei selbst verwahrten Kryptowährungen werden.
Wer Kryptowerte in einer eigenen Wallet verwahrt, benötigt die entsprechenden Zugangsinformationen. Bei einer klassischen Bank können sich Erben legitimieren und ihre Rechtsnachfolge nachweisen. Bei einer selbst verwalteten Wallet gibt es möglicherweise keine zentrale Stelle, die einen verlorenen Zugang wiederherstellen kann.
Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass Private Keys und insbesondere die sogenannte Seed Phrase für den Zugriff entscheidend sein können.⁵
Geht eine Seed Phrase verloren, lässt sie sich nicht einfach neu anfordern. Nach Angaben der Verbraucherzentrale gibt es keine Möglichkeit, eine verlorene Seed Phrase wiederzuerlangen.⁵
Damit kann ein ungewöhnlicher Fall entstehen:
Der Vermögenswert gehört rechtlich zum Nachlass. Sein Wert kann bekannt sein. Die Erben stehen fest. Und trotzdem kommen sie nicht an das Vermögen.
Bei Immobilien gibt es dieses Suchproblem in dieser Form nicht
Der Vergleich mit Immobilien macht den Unterschied deutlich.
Zu einem Grundstück existiert ein Grundbuch. Ein Eigentümer kann verstorben sein, die Erben können unbekannt sein oder eine Erbengemeinschaft kann aus vielen Personen bestehen. Das Grundstück selbst verschwindet dadurch nicht.
Bei einem ausschließlich digital geführten Konto oder Depot kann dagegen bereits die Information fehlen, dass es überhaupt existiert.
Je mehr Menschen ihre finanziellen Angelegenheiten ausschließlich digital erledigen, desto wichtiger wird deshalb eine nachvollziehbare Übersicht darüber, wo Vermögenswerte und Verträge vorhanden sind.
Dabei müssen Passwörter nicht ungesichert in einer Liste neben dem Computer liegen. Entscheidend ist, dass eine Vertrauensperson beziehungsweise später die Erben überhaupt wissen, welche Konten, Depots, Wallets, Zahlungsdienste und digitalen Verträge vorhanden sind und wie im Todesfall der Zugang organisiert ist.
Der digitale Nachlass verändert damit auch die Arbeit von Erben, Testamentsvollstreckern, Nachlasspflegern und Erbenermittlern.
Bei einem Teil der künftigen Nachlässe wird die erste Aufgabe nicht darin bestehen, Vermögen aufzuteilen.
Zuerst muss man es finden.
Über den Autor
Claudio Bonelli arbeitet seit mehr als zwei Jahrzehnten in der Immobilienwirtschaft und beschäftigt sich als Gründer von FABONO mit Erbimmobilien und dem Generationenwechsel von Immobilienvermögen. Sein Schwerpunkt liegt auf der Frage, welche Folgen dieser Wandel für Eigentümer, Immobilienmarkt und Wirtschaft hat. Er ist Geschäftsführer der GRUNDUM Immobilien GmbH sowie Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH), Immobiliensachverständiger, Immobilienfachwirt (IHK) und Immobilienkaufmann (IHK).
Quellen
1 Deutscher Bundestag / Bundesrat: Gesetzentwurf des Bundesrates „Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener“, Bundestagsdrucksache 21/1396, 2025. Enthält unter anderem die Schätzung des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen von bis zu 300 Mio. Euro für Nordrhein-Westfalen beziehungsweise bis zu 2 Mrd. Euro bundesweit sowie die Schätzung des Verbands Deutscher Erbenermittler von bis zu 9 Mrd. Euro.
2 Bitkom e. V.: „Digitales Erbe: Was passiert mit Online-Zugängen nach dem Tod?“, Presseinformation vom 17. Oktober 2025. Repräsentative Befragung von 1.003 Personen ab 16 Jahren, darunter 917 Internetnutzer.
3 Bundesgerichtshof: Urteil vom 12. Juli 2018 – III ZR 183/17. Grundsatzentscheidung zum Übergang eines Nutzerkontos eines sozialen Netzwerks auf die Erben und zum Anspruch auf Zugang zum vollständigen Benutzerkonto.
4 Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt: „Mahnbescheid gegen Verstorbenen“, Pressemitteilung vom 20. Juli 2026. Fall eines nach dem Todesfall weiter bestehenden PayPal-Kontos beziehungsweise einer daraus geltend gemachten Forderung.
5 Verbraucherzentrale: „Kryptoanlagen: Was sind die Risiken?“, Stand 6. August 2026. Hinweise zu Private Keys, Seed Phrases und zum Risiko des dauerhaften Zugriffsverlusts bei selbst verwahrten Kryptowerten.
6 Deutscher Bundestag: „Grüne wollen Regelung für nachrichtenlose Konten“, 14. September 2026, Antrag Bundestagsdrucksache 21/7899. Darin wird unter anderem eine Schätzspanne von vier bis neun Milliarden Euro für nachrichtenlose Vermögenswerte genannt.