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Haus nach dem Todesfall —
was in den ersten Wochen zu tun ist
Wenn ein Angehöriger stirbt, bleibt oft ein Haus oder eine Wohnung zurück, in der noch alles ist wie vorher: Kleidung im Schrank, Post im Briefkasten, die Heizung läuft — oder eben nicht. Neben der Trauer und den Formalitäten stellt sich eine ganz praktische Frage: Was muss jetzt mit dem Haus geschehen, und was kann warten?
Diese Seite ordnet die ersten Wochen. Die gesetzlichen Fristen nach einem Erbfall finden Sie auf einer eigenen Seite.
Zuerst: das Haus sichern
Ein leerstehendes Haus braucht Aufmerksamkeit, lange bevor feststeht, was mit ihm geschieht.
Schlüssel und Zugang.
Klären Sie, wer welche Schlüssel hat — auch Nachbarn, Pflegedienste oder Handwerker. Fenster und Türen sollten verschlossen sein.
Heizung, Wasser, Strom.
Im Winter kann eine abgestellte Heizung zu Frostschäden an den Leitungen führen. Ob Heizung und Wasser weiterlaufen sollen, hängt von Jahreszeit und Zustand des Hauses ab.
Versicherung.
Informieren Sie den Gebäudeversicherer über den Todesfall. Viele Verträge enthalten Regeln für Häuser, die länger leer stehen — was im eigenen Vertrag steht, lohnt den Blick in die Bedingungen.
Post und Briefkasten.
Ein überquellender Briefkasten zeigt jedem, dass niemand da ist. Zugleich kommen über die Post Rechnungen, Verträge und Bescheide, die für die Erben wichtig sind.
Wer noch nicht entschieden hat, ob er das Erbe annimmt, klärt mit einem Anwalt, welche Schritte am Haus vorher unbedenklich sind.
Dann: einen Überblick verschaffen
Bevor irgendetwas entschieden wird, hilft eine nüchterne Bestandsaufnahme: In welchem Zustand ist das Haus? Welche Verträge laufen — Strom, Gas, Wasser, Müll, Telefon? Gibt es Mieter, einen Hausverwalter, bei einer Eigentumswohnung eine Eigentümergemeinschaft? Wo liegen die Unterlagen zum Haus?
Gerade die Unterlagen sind oft verstreut: Grundbuchauszug, Baupläne, Versicherungsscheine, Abrechnungen, bei einer Wohnung die Protokolle der Eigentümerversammlungen. Was fehlt, lässt sich meist beschaffen.
Hausrat und Räumung: nicht zu früh
Der Impuls, schnell auszuräumen, ist verständlich. Wer zu früh räumt, entsorgt aber leicht Dinge, die Wert haben oder für die Familie wichtig sind — und manchmal Unterlagen. Sind mehrere Erben beteiligt, sollte die Räumung abgestimmt sein, bevor sie beginnt. Wer noch nicht entschieden hat, ob er das Erbe annimmt, klärt auch das Räumen vorher mit einem Anwalt.
Und das Grundbuch?
Mit dem Tod geht das Haus auf die Erben über. Im Grundbuch steht aber zunächst weiter der Verstorbene. Damit es wieder stimmt, beantragen die Erben beim Grundbuchamt die Berichtigung. Als Nachweis dienen in der Regel ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit dem Protokoll über seine Eröffnung. Für einen Verkauf brauchen die Erben vor allem den Nachweis ihres Erbrechts. Ob sie vorher selbst ins Grundbuch eingetragen werden müssen, hängt vom Ablauf ab — etwa davon, ob der Käufer finanziert; das klärt der Notar. Welche Frist dabei eine Rolle spielt:
Wenn mehrere Erben beteiligt sind
Erben mehrere Personen, gehört ihnen das Haus gemeinsam. Auch die ersten Schritte am Haus sollten dann abgestimmt sein, damit später niemand das Gefühl hat, übergangen worden zu sein.
Was wir übernehmen — und was nicht
Wir beschaffen die Unterlagen zum Haus, koordinieren auf Wunsch die Räumung und ermitteln den Marktwert, sobald die Erben über die Zukunft des Hauses entscheiden wollen. Erbrechtliche Fragen klären Sie mit einem Anwalt, den Grundbuchantrag mit dem Grundbuchamt oder einem Notar, steuerliche Fragen mit einem Steuerberater.
Direkt Kontakt aufnehmen Rufen Sie uns an oder lassen Sie sich zurückrufen — auch am Wochenende. Lieber per WhatsApp? Auch das geht. Was wir bei einer WhatsApp-Anfrage verarbeiten, steht in unseren Datenschutzhinweisen. Erstgespräch · Kostenfrei · Unverbindlich Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns persönlich zurück — ohne Druck, ohne Vertrag, ohne Vorab-Verpflichtung. Oder direkt anrufenAm schnellsten geht’s telefonisch.
Wir hören erst zu — und finden dann den passenden Weg.