VORSORGEN & ÜBERTRAGEN
Vorsorgen & Übertragen —
was mit Ihrer Immobilie später geschehen soll
Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, fragt sich irgendwann: Was wird daraus, wenn ich nicht mehr da bin — oder wenn ich nicht mehr darin wohnen kann? Diese Seite ordnet die Wege, die Eigentümer zu Lebzeiten haben. Sie ersetzt nicht den Termin beim Notar, Anwalt oder Steuerberater, aber sie hilft, mit den richtigen Fragen hinzugehen.
Drei Grundwege
Vererben.
Die Immobilie bleibt bis zum Tod Ihr Eigentum und geht dann auf die Erben über — nach Gesetz oder nach Ihrem Testament. Sie behalten bis zuletzt die volle Verfügung.
Zu Lebzeiten überschreiben.
Sie übertragen die Immobilie schon jetzt, meist an Kinder, oft gegen eine Gegenleistung oder unter Vorbehalt eines Rechts.
Verkaufen.
Manche Eigentümer verkaufen selbst und regeln die Verteilung über Geld statt über das Haus — etwa, wenn mehrere Kinder erben sollen und keines das Haus übernehmen will.
Wenn Sie im Haus wohnen bleiben wollen
Viele wollen übertragen, aber nicht ausziehen. Dafür gibt es zwei Rechte, die sich im Grundbuch eintragen lassen: das Wohnrecht und den Nießbrauch. Sie unterscheiden sich vor allem darin, ob Sie die Immobilie nur selbst bewohnen oder auch vermieten dürfen.
→ Wohnrecht oder Nießbrauch · Nießbrauch bei geerbten Immobilien
Das Ganze im Blick: die vorweggenommene Erbfolge
Wer mehrere Kinder hat, überträgt selten nur ein Haus, sondern regelt ein Stück Familienvermögen. Das Stichwort dafür heißt vorweggenommene Erbfolge: Was eines der Kinder heute bekommt, kann später beim Erbe eine Rolle spielen.
Schenken oder vererben — steuerlich ein Unterschied
Steuerlich können beide Wege sehr unterschiedlich ausfallen. Eine erste Orientierung geben unsere Seite zum Vergleich und der Schenkungssteuer-Rechner.
Mehrere Immobilien — ob privat oder in einer Firma
Gehören Ihnen mehrere Häuser oder Wohnungen — privat, in einer Familiengesellschaft oder in einem Unternehmen —, lohnt der Überblick, bevor einzelne Objekte übertragen werden. Wie viel ist jedes wert, in welchem Zustand ist es, welche Mieten bringt es, wo liegen die Unterlagen? Eine solche Übersicht ist keine Entscheidung, aber die Grundlage für die Gespräche mit Steuerberater und Notar.
→ Immobilie für die Nachfolge vorbereiten · Bestandsaufnahme Immobilie
Was wir übernehmen — und was nicht
Wir ermitteln den Marktwert Ihrer Immobilie, ordnen ihren Zustand ein und stellen die Unterlagen zusammen — damit Sie und Ihre Familie wissen, worüber Sie sprechen. Ob und wie Sie übertragen, schenken oder vererben, entscheiden Sie mit dem Notar Ihrer Wahl, einem Anwalt und einem Steuerberater.
Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Einschätzung im Einzelfall. Ob und wie eine Übertragung in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären Sie mit dem Notar Ihrer Wahl, einem Anwalt und einem Steuerberater.
Direkt Kontakt aufnehmen Rufen Sie uns an oder lassen Sie sich zurückrufen — auch am Wochenende. Lieber per WhatsApp? Auch das geht. Was wir bei einer WhatsApp-Anfrage verarbeiten, steht in unseren Datenschutzhinweisen. Erstgespräch · Kostenfrei · Unverbindlich Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns persönlich zurück — ohne Druck, ohne Vertrag, ohne Vorab-Verpflichtung. Oder direkt anrufenAm schnellsten geht’s telefonisch.
Wir hören erst zu — und finden dann den passenden Weg.