VORSORGEN & ÜBERTRAGEN

Vorweggenommene Erbfolge —
vererben, bevor der Erbfall eintritt

Von vorweggenommener Erbfolge spricht man, wenn Eltern Vermögen schon zu Lebzeiten an die Menschen weitergeben, die es später ohnehin erben würden — meist an ihre Kinder. Bei Immobilien geht es dabei selten nur um ein Haus, sondern um die Frage, wie das Familienvermögen fair verteilt wird.

Was damit gemeint ist

Ein eigenes Gesetz zur vorweggenommenen Erbfolge gibt es nicht. Der Begriff beschreibt einen Zweck: Vermögen wird zu Lebzeiten übertragen, um den späteren Erbfall vorwegzunehmen. Rechtlich ist das meist eine Schenkung, oft verbunden mit Gegenleistungen — einem Wohnrecht oder Nießbrauch für die Eltern, der Übernahme eines Darlehens, Zahlungen an die Geschwister oder der Zusage, die Eltern zu pflegen.

Die eigentliche Frage: Was bekommen die anderen?

Wer ein Haus an ein Kind überträgt, verteilt Vermögen ungleich, solange die Geschwister nichts Vergleichbares bekommen. Ob das später beim Erbe ausgeglichen oder auf den Pflichtteil angerechnet wird, hängt wesentlich davon ab, was bei der Übertragung bestimmt wurde (§§ 2050, 2315 BGB). Wer hier nichts regelt, überlässt die Antwort dem Streit nach dem Tod.

Typische Wege bei Immobilien

Ein Kind übernimmt, die anderen werden ausgeglichen.

Durch Geld, durch andere Vermögenswerte oder durch eine Zahlung des übernehmenden Kindes.

Mehrere Kinder werden gemeinsam Eigentümer.

Das ist einfach zu beurkunden, schafft aber eine Gemeinschaft, in der ein Verkauf des ganzen Hauses die Zustimmung aller braucht.

Die Eltern behalten das Wohnen.

Mit einem Wohnrecht oder Nießbrauch bleiben sie im Haus, das Eigentum geht schon über.

Warum der Zeitpunkt zählt

Für die Schenkungsteuer, für eine Rückforderung im Pflegefall und für den Pflichtteil spielen Zeiträume eine Rolle. Wer früh überträgt, hat andere Folgen als jemand, der kurz vor dem Erbfall handelt. Welche Zeiträume für Ihren Fall gelten, klären Steuerberater und Anwalt.

Was wir übernehmen — und was nicht

Für eine faire Verteilung braucht die Familie eine gemeinsame Zahl: Was ist die Immobilie heute am Markt wert? Diese Grundlage liefern wir, dazu Zustand und Unterlagen. Wie die Übertragung gestaltet wird, ob und wie Geschwister ausgeglichen werden und was steuerlich günstig ist, klären Sie mit dem Notar Ihrer Wahl, einem Anwalt und einem Steuerberater.

Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Einschätzung im Einzelfall. Ob und wie eine Übertragung in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären Sie mit dem Notar Ihrer Wahl, einem Anwalt und einem Steuerberater.

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